2 Wochen Dauerarrest für Heranwachsende aus Hattingen

-Beleidigungen auf Facebook eskalieren bis zur Körperverletzung mit Nötigung-

„Das ist so ziemlich das Schäbigste, was man sich vorstellen kann, auf einen am Boden liegenden Menschen noch einzutreten“ sagte der Vorsitzende Richter Amtsgerichtsdirektor Frank Waab in seiner Urteilsbegründung, nachdem er am Ende der öffentlichen Hauptverhandlung des Jugendgerichtes die 20 Jahre alte Hattingerin zu 2 Wochen Dauerarrest verurteilt hatte. Wir haben hier einen sehr unschönen Vorfall zu bewerten, sagte die Staatsanwältin vorher in Ihrem Plädoyer und bescheinigte der angeklagten Tat kriminelle Energie.

Nachdem die Angeklagte im März 2015 einen öffentlichen Eintrag bei Facebook geschmacklos fand, beleidigte sie im Chat diesen Facebook-Schreiber, der wiederum dann die Angeklagte im Chat auch beleidigte.
Der Hattingerin war es dann wohl gelungen, Namen und Anschrift des Facebook-Schreibers zu ermitteln. Mit ihrem Verlobten und einer weiteren Person fuhr sie abends dann zu der Wohnanschrift des Facebook-Schreibers in Hattingen, um von diesem eine Entschuldigung zu verlangen. „Treibende Kraft“ soll hierbei der Verlobte der Angeklagten gewesen sein, der, um die Ehre seiner Verlobten wieder herzustellen, angeregt haben soll, dass der Facebook-Schreiber vor seiner Verlobten knieend um Entschuldigung bitten sollte.

Die Geschichte, die die Angeklagte dem Jugendgericht ausführlich erzählte, entsprach allerdings nicht den Details der Ermittlungen aus der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Den Namen ihres Verlobten verweigerte sie vor Gericht zu nennen. Weiterhin will sie auch die weitere mitgefahrene Person nicht gekannt haben. Nach Schilderung der Angeklagten sei der Facebook-Schreiber, nachdem sie diesen aus seiner Wohnung nach draußen gebeten hatte, „auf dem Rasen ausgerutscht“ und habe sich wohl dabei gestoßen.

Diese Aussagen erschienen so unglaubwürdig, dass selbst die Rechtsanwältin der Angeklagten das Jugendgericht um eine Verhandlungspause bat, um sich mit ihrer Mandantin zu beraten. Anschließend hörte das Jugendgericht dann von der Angeklagten unter Tränen eine weitere Version des Geschehens, die von dem als Zeuge später vernommenen Facebook-Schreiber allerdings ganz anders geschildert wurde. Dieser bedauerte auch vor Gericht seine über Facebook geposteten Beleidigungen an die Angeklagte und schilderte ausführlich, wie er von der Angeklagten aus der Wohnung vor sein Haus gelockt und dort von den Begleitern der Angeklagten unvermittelt geschlagen, zu Boden geworfen und auf dem Boden liegend noch getreten wurde. Er zog sich dabei Verletzungen zu, die ärztlich behandelt werden mussten.

Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe konnte zwar bei der Angeklagten keine Reifeverzögerung feststellen, plädierte dennoch dafür, das Jugendstrafrecht und nicht das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Die Angeklagte entschuldigte sich noch im Gericht unter Tränen bei dem Geschädigten für das Tatgeschehen.

In seiner Urteilsfindung bewertete das Jugendgericht das Verhalten der Angeklagten als gemeinschaftliches Handeln mit Mittäterschaft, da sie nicht eingegriffen oder die Tat verhindert hatte und kam zu einer Verurteilung wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung.
„Betrachten Sie die Forderung der Staatsanwaltschaft nach nur zwei Wochen Dauerarrest als Geschenk“ so der Vorsitzende Richter zur nicht vorbestraften Angeklagten und erklärte ihr, dass das Jugendstrafrecht bestrafen, gleichzeitig aber auch erzieherisch auf sie einwirken soll, weil sie jetzt 2 Wochen im Dauerarrest Zeit hat, über ihr Verhalten nachzudenken.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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