Muss unsere Gesellschaft einen „Dauerdieb“ ertragen ?

Auch Strafverteidiger Rechtsanwalt Dr. Hanisch hatte keine Erklärung, warum sein Mandant jetzt nicht vor Gericht erschienen war. Der Angeklagte, ein 55 Jahre alter Hattinger war, wie schon mehrmals in der Vergangenheit, wegen Diebstahls angeklagt.

Der Ladendetektiv eines Kaufhauses an der Großen Weilstraße schilderte dann, wie der Diebstahl dieses Mal abgelaufen war. Der Angeklagte, der den Detektiven aufgrund zahlreicher Diebstähle „bekannt“ ist und Hausverbot hat, hatte in dem Warenhaus Getränkedosen, Kuschelweich und Schokoriegel in seine Tasche gesteckt. Nach weiterem Diebstahl von einigen Fläschchen „Kleiner Feigling“ war er in der Getränkeabteilung an den Bierkisten fast eingeschlafen, dann zur Kasse gegangen und hatte von allen eingesteckten Waren nur eine Flasche Bier bezahlt. Als die Ladendetektive den Hattinger daraufhin ansprachen, wirkte er auf diese nach deren Aussage nicht zurechnungsfähig und so orientierungslos, dass sie einen Rettungswagen alarmierten.

Immer wieder Ladendiebstähle

Immer wieder war der Angeklagte in letzter Zeit in verschiedenen Städten des Ruhrgebietes beim Ladendiebstahl „erwischt“ und von den jeweils zuständigen Gerichten dann zu Geldstrafen verurteilt worden, die er in kleinen Raten „abstottert“. Zwei weitere Diebstähle kommen demnächst noch hinzu.

Da der Hattinger betäubungsmittelabhängig ist und sich im Methadon-Programm befindet, stellte sein Pflichtverteidiger Dr. Hanisch die Frage nach der Schuldfähigkeit seines Mandanten.

Nach seiner Einschätzung nimmt der Angeklagte neben anderen Betäubungsmitteln auch Schlaf- bzw. Beruhigungsmittel aus der Gattung der Benzodiazepine ein. Als unerwünschte Nebenwirkung dieser Einnahmen, so Rechtsanwalt Dr. Hanisch, kann die Einnahme unter manchen Umständen zu „untypischen Verhaltensweisen“, wie z.B. Ladendiebstahl, führen.

Gutachter beauftragt

Richter Johannes Kimmeskamp ordnete dann an, dass ein Gutachter den Angeklagten aus Hattingen jetzt untersuchen soll, um festzustellen, ob der Hattinger vermindert schuldfähig oder sogar schuldunfähig ist.

Das Kölner Handelsforschungsinsitut EHI schätzt den durch Ladendiebe in Deutschland verursachten Schaden im Jahre 2015 auf 2,1 Milliarden Euro.

Gegebenenfalls, so die Diskussion vor Gericht, muss aufgrund der Rechtsprechung unsere Gesellschaft ein solches Verhalten unter diesem Krankheitsbild „aushalten“. Die Rechtsprechung hat aber auch zu berücksichtigen, ob der Schutz des Eigentums und das Schutzbedürfnis der Allgemeinheit dabei ausreichend berücksichtigt wird.

Die nächste öffentliche Hauptverhandlung gegen den Angeklagten wird dann nach Vorlage des Gutachtens im nächsten Jahr stattfinden.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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