Schlägerei: Zwei Jahre und neun Monate Haft für 26-Jährigen

(Von Patricia Prange)

Die Beleidigung, ein „Pantoffelheld“ zu sein, wollte ein 22-jähriger Hemeraner nicht auf sich sitzen lassen. Mutig stellte er einen pöbelnden Iserlohner (26) zur Rede. Aber der 26-jährige schlug und trat zu – und zwar so schlimm, dass er sich am Mittwoch und Freitag vor dem Hagener Landgericht verantworten musste.

In den frühen Morgenstunden des 4. August trug sich die verhängnisvolle Schlägerei zu, die dem Iserlohner sogar eine Anklage wegen versuchten Totschlags einbrachte. Am ersten Verhandlungstag gab er zu, vor einem Imbiss am Kurt-Schumacher-Ring in Iserlohn mit dem 22-jährigen in Streit geraten zu sein. Der hatte es nämlich gar nicht gut gefunden, dass der Angeklagte ihn als „Pantoffelheld“ bezeichnet hatte.
Bevor die Fäuste flogen, hatten der Angeklagte, aber auch der 22-jährige Hemeraner, zunächst kräftig „vorgeglüht“ und dann in einer nahegelegenen Disko gefeiert. Dort konnten die Besucher für eine 20 Euro-Eintrittskarte Alkohol im Wert von 60 Euro trinken. Ein Angebot, das sowohl der Angeklagte als auch der Hemeraner nicht ungenutzt verstreichen ließen.
Ein Wort gab das andere, schließlich kam es zu Handgreiflichkeiten, hieß es in einer vom Verteidiger des Iserlohner vorgetragenen Einlassung. Der Hemeraner ging dabei zu Boden, woraufhin der Angeklagte ihn weiter mit Fußtritten gegen den Kopf traktierte. Dann rannte er weg und ließ den Hemeraner bewusstlos liegen. Der 22-jährige erlitt Prellungen und Platzwunden am Kopf. Im Krankenhaus konnten aber schwere Verletzungen ausgeschlossen werden.

Zwei Jahre und neun Monate Haft

Der bereits wegen gefährlicher Körperverletzung vorbestrafte Iserlohner bereute seine Tat und entschuldigte sich bei dem Hemeraner.
Der Vorwurf des versuchten Totschlags war nach der Beweisaufnahme vom Tisch. Aber die Richterin nannte die brutale Schlägerei nach zu reichlichem Alkoholgenuss „eine schwer wiegende Straftat und auch ein gesellschaftliches Problem. Es scheint mittlerweile bei Jugendlichen Usus zu sein, sich einen Pegel anzutrinken und kräftig vorzuglühen. Das sehen wir deutlich an der Zunahme von schweren Straftaten unter Alkoholeinfluss“, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Der Angeklagte war an jenem Abend so betrunken, dass er nur vermindert schuldfähig war. Daher verurteilte ihn die Kammer zu zwei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Autor:

Karola Schröter aus Hemer

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