Sozialwohnungen auf Spielplatzfläche geplant

Kinder und Eltern möchten den Spielplatz „Am Bruchhauser Kamp“ erhalten. | Foto: Michael de Clerque
  • Kinder und Eltern möchten den Spielplatz „Am Bruchhauser Kamp“ erhalten.
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Eltern und Kinder protestierten am vergangenen Samstag im Süden der Stadt. Sie wollen den Spielplatz „Am Bruchhauser Kamp“ erhalten. Hintergrund sind Pläne, nach denen dort Sozialwohnungen entstehen sollen.

Die Stadt Hilden teilt dazu mit: „Die Stadt Hilden zählt zu den begehrtesten Wohnlagen im Düsseldorfer Umland. Wegen ihres kompakten Stadtgebiets (ca. 26 quadratkilometer) und der dichten Besiedlung sind Grundstücke entsprechend knapp und teuer. Die Zahl der öffentlich geförderten Mietwohnungen ist in den letzten zwanzig Jahren deutlich zurückgegangen: 1996 gab es 2.795 Wohnungen, Ende 2015 nur noch 1.287. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 50 Prozent.

Trotz der aktuellen Bauvorhaben wie zum Beispiel auf dem Grundstück Richrather Straße 15 stünden ohne weiteren öffentlich geförderten Neubau 2025, also in weiteren zehn Jahren, gerade einmal 899 Wohnungen zur Verfügung. Gleichzeitig wächst aber die Zahl der Menschen, die auf öffentlich geförderten Wohnraum angewiesen sind. Aufgabe der Kommunen ist es, mit ihrer Stadtentwicklung dafür Sorge zu tragen, dass für alle Bevölkerungsgruppen Angebote geschaffen werden können. Die Stadt Hilden stellt sich dieser Verantwortung.

Deshalb wurden dem Rat der Stadt Hilden Grundstücke vorgeschlagen, die bei einer Bebauung keine zusätzlichen öffentlichen Investitionen für die Erschließung auslösen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass die wichtigen sozialen Infrastrukturen und Versorgungseinrichtungen sich mindestens in hinreichender Entfernung befinden. An der Hochdahler Straße 233 sollen voraussichtlich zehn und am Bruchhauser Kamp 4a fünf Wohneinheiten entstehen.

Der Verwaltungsvorschlag, den Spielplatz „Am Bruchhauser Kamp“ aufzugeben, wurde zuvor von einer Expertengruppe geprüft. Darin vertreten waren das Amt für Jugend, Schule und Sport, das Tiefbau- und Grünflächenamt, der Zentrale Bauhof und das Planungs- und Vermessungsamt. Für die Empfehlung der Gruppe waren mehrere Kriterien ausschlaggebend: Zum einen hat der elf Jahre alte Spielplatz seine reguläre Nutzungsdauer bereits überschritten.

Spielplatz Pestalozzistraße ist 120 Meter entfernt

Zum anderen befindet sich in 120 Metern Entfernung der Spielplatz Pestalozzistraße. Dieser ist durch das Wohngebiet fußläufig gut erreichbar. Dort könnte gegebenenfalls ein Angebot für Kleinkinder ergänzt werden.

Das Grundstück Am Bruchhauser Kamp 4a liegt im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplans. Dieser schreibt aktuell eine Nutzung als Spielplatz vor. Bevor gebaut werden kann, muss daher ein ergebnisoffenes Bebauungsplan-Änderungsverfahren durchgeführt werden. Dieses beinhaltet einen zweistufigen Beteiligungsprozess von Bürgern und Behörden.

Stadt plant Bürgeranhörung für Ende April/Anfang Mai

Im ersten Schritt findet eine Bürgeranhörung statt. Diese ist derzeit für Ende April/Anfang Mai geplant. Zu dem Termin wird die Stadt rechtzeitig einladen.

Anschließend wägt der Rat der Stadt Hilden die Hinweise und Anregungen ab. Im zweiten Schritt findet eine öffentliche Auslegung statt. Einen Monat lang kann dann der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich Begründung eingesehen werden und Bürgerinnen und Bürger haben noch einmal die Möglichkeit, Vorschläge und Stellungnahmen abzugeben. Erst danach entscheidet die Politik über die Umsetzung der Maßnahme. Ein vorzeitiger Baubeginn ist weder geplant noch gewollt.

Die Demontage der Spielkombination auf dem Spielplatz „Am Bruchhauser Kamp“ ist das Ergebnis einer turnusmäßigen Kontrolle. Bei dieser wurde festgestellt, dass die Sicherheit des Geräts nicht mehr ausreichend gewährleistet ist. Alle anderen Spielgeräte, wie zum Beispiel der Sandkasten, die Wippe, die Doppelschaukel und der Drehstab sowie Bänke und Mülleimer, bleiben mindestens bis zum Abschluss des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens erhalten.“

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

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