Umstrittene Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger

„Rund eine Million Mal pro Jahr verhängen Jobcenter Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Das heißt, der Regelsatz wird gekürzt, die Arbeitslosen müssen mit weniger Geld auskommen. Aber Geld streichen ist nicht das einzige Mittel, um Leistungsempfänger zu disziplinieren. Wenn das Jobcenter der Meinung ist, dass die Hilfebedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, können auch Geld- und Sachleistungen zurückverlangt werden, oft mit dramatischen Folgen für die Betroffenen.“
mdr.de/exakt

Der erste Beitrag von exakt am 01.02.2017 zeigt das Jobcenter Burgenlandkreis mit einer Sanktion gegen einen bekannt herzkranken Mann. Wie dort mit der Sanktionspraxis umgegangen wird, ist unverantwortlich.
Die Vollstreckung von Sanktionen dient möglicherweise allein der Einsparung von Leistungen auf Kosten der Leistungsberechtigten. Der Bericht beziffert die „Einsparung durch Sanktionen“ im Jahr 2016 mit 400.000,00 €.

Wie der Mitteldeutsche Rundfunk anhand von aktuellen Schicksalen anschaulich verdeutlichte sind die Sanktionen nicht nur in der fehlerhaften Anwendung bereits rechtswidrig, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Nach nunmehr 12 Jahren wird sich das Bundesverfassungsgericht endlich mit der Thematik auseinandersetzen.

Zum Vergleich der Gültigkeitsdauer: die Nürnberger Rassen- oder Ariergesetze wurden anlässlich des 7. Reichsparteitags der NSDAP, des sogenannten „Reichsparteitags der Freiheit“, am 15.09.1935 einstimmig vom Reichstag angenommen.

Die drei Nürnberger Gesetze wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20.09.1945 aufgehoben. Also bereits nach 10 Jahren.
wikipedia

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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