Warnung Sturzgefahr, 3.Teil: Winterdienst, Pflichten der Stadt Kamen

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Ich weiß, etwas viel Text, aber den solltet ihr lesen, insbesondere die Stadtverwaltung/ FB= FPA 60/70 und alle Ratsmitglieder, damit ALLE wissen, was die Pflichten der Stadtverwaltung sind.

Link zum 1.Teil
Winterdienst Teil 1

Link zum 2. Teil:Winderdienst 2. Teil

Schön wäre es wenn der LK/Frau Jungvogel zu diesem aktuellem Thema einen Rat vom Anwalt einholen und veröffentlichen würde

Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2015

Auszüge:

§ 1 Allgemeines
(1) Die Stadt Kamen betreibt die Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen….
(2) Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie

die Winterwartung der Gehwege

und der Fahrbahnen. Die Straßenreinigung beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können……..
(3)

Als Gehwege im Sinne dieser Satzung gelten alle selbstständigen Gehwege die gemeinsamen Fuß- und Radwege (Zeichen 240 StVO)

alle erkennbar abgesetzt für die Benutzung durch Fußgänger vorgesehenen Straßenteile sowie Gehbahnen in 1,50 m Breite ab Hauswand bzw. Grundstücksgrenze bei allen Straßen und Straßenteilen, deren Benutzung durch Fußgänger vorgesehen oder geboten ist,

insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325/326 StVO) und Fußgängerbereichen (Zeichen 242/243 StVO).

§ 4
(4) In der Zeit von
7.00 bis 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 9.00 bis 20.00 Uhr)

gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag (werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr) zu beseitigen…….
Hier der Link für die Verantwortlichen, falls sie die Satzung suchen: Satzung der Stadt Kamen

Hier die Rufnummern, wo Sie sich beschweren können:
Liedtke Dr., Uwe
Beigeordneter und Dezernent des Dezernats IV
Rathaus, Rathausplatz 1 (1. Obergeschoss, Raum 126)
Telefon: 02307 / 148-2600
Fax: 02307 / 148-9005
E-Mail: uwe.liedtke@stadt-kamen.de

Breuer, Matthias
Fachbereichsleitung 60 - Planung, Bauen, Umwelt
Rathaus, Rathausplatz 1 (3. Obergeschoss, Raum 303)
Telefon: 02307 / 148-2630
Fax: 02307 / 148-9006
E-Mail: matthias.breuer@stadt-kamen.de

Frommann, Mario
Servicebetriebe, Gutenbergstr. 13 (Erdgeschoss, Raum 004)
Telefon: 02307 / 148-2972
E-Mail: mario.frommann@stadt-kamen.de

Wetere Berichte zu diesenm Thema folgen!

Mit blub blub grüßt der Kömsche Bleier zwischen den Brücken und bleiben Sie vorsichtig

Autor:

Rolf Lepke aus Kamen

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