Konzentrationszone für Windkrafträder in Reusrath

Windkraftanlagen in Reusrath – Konzentrationszone-

Vor Jahren hat der Rat in Langenfeld sogenannte Konzentrationszonen für Bauvorhaben im Außenbereich beschlossen. Dazu gehören z. B. die Konzentrationszonen für Auskiesung und Windräder. Sie dienen dem Gemeinwohl.

Die Bestimmung solcher Konzentrationszonen bewirken, dass andere Bereiche der Stadt von entsprechenden Baumaßnahmen "unangetastet" und nicht zersiedelt werden.

Solche Bauvorhaben nennt das Baugesetzbuch privilegierte Bauvorhaben, die auch im Außenbereich, also den Flächen, für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht und die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen, zulässig sind. Ihre Zulässigkeit steht lediglich unter dem Vorbehalt des Entgegenstehens öffentlicher Belange und einer ausreichenden Erschließung.
Die Privilegierten Bauvorhaben stellen damit eine Ausnahme vom Grundsatz gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) dar, dass der Außenbereich vor baulicher oder sonstiger Inanspruchnahme zum Beispiel durch Freizeitnutzungen und damit allgemein vor Zersiedelung geschützt werden soll.
Die Städte haben nur bedingt Einfluss auf die Verhinderung solcher privilegierter Baumaßnahmen. Wir haben dies bei der Diskussion um die Auskiesung von Flächen in Langenfeld vor über 10 Jahren erfahren.
Die vom Rat festgesetzte Höhenbegrenzung auf 100 Meter für die Windkraftanlagen in der beschlossenen Konzentrationszone in Reusrath war der Versuch einer reinen Abwehrplanung, die nicht zulässig ist und vor Gericht auch keinen Bestand haben wird. Daher ist der Bürgermeister vorauseilend einem Gerichtsbeschluss, der sich gegen eine Höhenbegrenzung wenden wird, zu vor gekommen.

Autor:

Rolf D. Gassen aus Langenfeld (Rheinland)

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