250 wilde Müllkippen im Jahr 2015 / Ordnungsdienst wird aufgestockt

Wer Müll nicht korrekt wegwirft, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Um dem achtlos weggeworfenen und illegal entsorgten Müll Herr zu werden, hat die Stadt Duisburg drastisch die Bußgelder angehoben. Bis zu 150 Euro kann es nun kosten, wenn man etwa eine Zigarettenschachtel wegwirft. Ähnliche Überlegungen, die Verwarnungsgelder zu erhöhen, gibt es in Recklinghausen zwar nicht, aber auch hier legt man die Hände nicht in den Schoß.

So hat der Haupt- und Finanzausschuss erst Mitte Februar beschlossen, den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD), zu dessen Aufgaben es gehört, gegen unzulässige Müllentsorgung vorzugehen, von zwei auf acht Stellen aufzustocken. Durch die höhere Kontrolldichte soll für eine höhere Aufklärung gesorgt werden. „Wenn die Mitarbeiter jemanden sehen, der Kippen, Dosen, Flaschen oder Ähnliches auf den Boden wirft statt in die öffentlichen Mülleimer, verhängen sie das dementsprechende Verwarnungsgeld“, heißt es von Seiten des Presseamts.

Ordnungswidrigkeit

Einzelnen Abfall illegal zu entsorgen, sei eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Pressesprecherin Corinna Weiß. Grundsätzlich kann in diesem Fall ein Bußgeld zwischen fünf und 1.000 Euro betragen. Die tatsächliche Höhe hänge vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob es sich um einen Wiederholungstäter handle, so Weiß.
Ganz konkret schlägt das illegale Wegwerfen einer Flasche oder eines Kaugummis laut Verwarnungsgeldkatalog der Stadt mit 15 Euro zu Buche, während das unsachgemäße Entsorgen von beispielsweise Werbezetteln oder Zigarettenkippen mit zehn Euro geahndet wird.

Wilde Müllkippen

Doch nicht nur einzelne Abfälle verschandeln das Stadtbild, sondern auch wilde Müllkippen, die noch dazu eine Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt darstellen, wenn zum Beispiel Altöl oder Chemikalien darunter sind. Nimmt man die Zahlen der vergangenen vier Jahre, scheint sich ein Anstieg abzuzeichnen. Beseitigten die Kommunalen Servicebetriebe Recklinghausen (KSR) im Jahr 2012 insgesamt 167 wilde Müllkippen, waren es 2013 sowie 2014 jeweils 199. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der wilden Müllkippen 251, teilt die Stadt mit.
Wer hier bei der illegalen Entsorgung ertappt wird, muss als Ersttäter mit einem Verwarnungsgeld von bis zu 35 Euro rechnen. Wer wiederholt erwischt wird, kann mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zur Kasse gebeten werden.
Die Schwierigkeit liegt allerdings darin, den Täter ausfindig zu machen. Wenn Müll gefunden wird, untersuchten die Mitarbeiter, ob es Hinweise auf den Verursacher gebe, heißt es vom Presseamt. „Oft helfen auch Bürger, die die Tat gesehen und zum Beispiel ein Kennzeichen notiert haben.“ Häufig würden jedoch keine Hinweise gefunden. Daher kommen zwangsläufig alle Bürger für die Beseitigung wilder Müllkippen auf, denn die Kosten dafür fließen in den Gebührenaufwand ein und werden auf die Abfallgebühren umgelegt.

Aktion Frühjahrsputz

Neben der personellen Aufstockung des KODs soll die Aktion Frühjahrsputz dazu dienen, die Recklinghäuser auf das Thema Müllverschmutzung aufmerksam zu machen. Am Samstag, 12. März, ist es wieder soweit, und Bürger können helfen, ihre Stadt von Unrat und Schmutz zu befreien. Doch auch wenn die Aktion Frühjahrsputz jetzt schon zum 20. Mal stattfindet, „gibt es deswegen nicht weniger wilde Müllkippen“, räumt Corinna Weiß ein.

Wer Müll nicht korrekt wegwirft, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Korrekterweise sollte Müll in Abfalleimern entsorgt werden.
Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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