50 Jahre Umlegungsauschuss der Stadt Recklinghausen

Die erste stellvertretende Bürgermeisterin Marita Bergmaier gratulierte den Mitgliedern des Umlegungsausschusses sowie Jörg Holzapfel (vorne Mitte) und Peter Heek (hinten links) von der Geschäftsstelle zum 50-jährigen Jubiläum.
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Der Umlegungsausschuss der Stadt Recklinghausen feiert sein 50-jähriges Bestehen. Seit seiner Gründung im Jahr 1965 hat er 338 Mal in nichtöffentlichen Sitzungen getagt und durch seine Arbeit die bauliche Entwicklung in Recklinghausen maßgeblich geprägt.

Dabei wurden rund 20 Umlegungsverfahren mit mehreren hundert Beteiligten erfolgreich durchgeführt und eine Gesamtfläche von weit mehr als drei Millionen Quadratmeter neugeordnet. Denn das ist die Aufgabe des Umlegungsausschusses, der aus unabhängigen Sachverständigen besteht: Durch Änderung (Umlegung) von Grundstücksgrenzen für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entsprechend den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu bilden und die für die Erschließung benötigten Flächen bereit zu stellen. Gesetzliche Grundlage für die Umlegung als förmliches Grundstückstauschverfahren sind die §§ 45 ff. des Baugesetzbuches.

Der Umlegungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, die besondere Qualifizierungen und Befähigungen aufweisen müssen: Ein Jurist als Vorsitzender, ein Sachverständiger für Vermessung, einer für Grundstücksbewertung und zwei Ratsmitglieder. Dabei dürfen die drei Fachmitglieder weder dem Rat angehören noch in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Für alle fünf Mitglieder gibt es jeweils einen Vertreter mit der gleichen Qualifizierung.

Unabhängig und selbstständig

Durch die gesetzlich geregelte Zusammensetzung des unabhängigen und mit selbständigen Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten Umlegungsausschusses ist allen Umlegungsbeteiligten gegenüber ein rechtsstaatlich geordnetes und neutrales Verwaltungsverfahren ebenso gewährleistet wie eine sachgerechte Behandlung der einzelnen Umlegungsfälle.

Zurzeit führt der Umlegungsausschuss das Umlegungsverfahren „Spichernstraße“ zur Erschließung des Blockinnenbereichs zwischen Marienstraße, Sedanstraße, Düppelstraße und Spichernstraße in Recklinghausen-Süd durch.
Das erste Umlegungsverfahren war der „Quellberg“, dem später die Umlegungsverfahren „Hochlar “, „Nonnenberg“, „Stuckenbusch“, „Paulsörter“, „Händelstraße“, „Harpener Straße“, „Suderwich – Alter Dorfkern“, „Klarastraße / Winnlohstraße“, „Spanenkamp“ und viele andere folgten.

Die Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses befindet sich im Technischen Rathaus am Westring 51, auf der die beiden Vermessungsingenieure Jörg Holzapfel und Peter Heek aus dem Fachbereich Ingenieurwesen seit über 30 Jahren die Entscheidungen des Ausschusses vorbereiten und durchführen.

Nicht zuletzt auf Grund der großen Erfahrung von Ausschuss und Geschäftsstelle ist es in den zurückliegenden 50 Jahren fast immer gelungen, einvernehmliche Regelungen mit den Umlegungsbeteiligten zu erzielen. In nicht einmal einem halben Dutzend Fällen ist es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen mit beteiligten Grundstückseigentümern gekommen.

Mitglieder:

Vorsitzender (Jurist): Hanns-Joachim Boltz (Stellvertreterin Christiane Seltmann)

Sachverständiger für Vermessung: Eberhard Eckertz (Stellvertreter Hans Beier)

Sachverständige für Grundstücksbewertung: Annette Förste (Stellvertreter Klaus Plücker)

Ratsmitglieder: Klaus-Dieter Herrmann und Johannes Quinkenstein (Stellvertreter Elke Kant und Heinz-Bernd Einck)

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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