Wirksame Vorsorge für den Ernstfall - Patientenverfügung eindeutig verfassen

Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter – jeder Mensch kann plötzlich oder schleichend in eine Situation geraten, die ihm seine Eigenständigkeit nimmt. Schwinden körperliche und geistige Kräfte, können Kranke oder Alte weder Wünsche äußern noch Entscheidungen treffen. Dann müssen Angehörige, Ärzte oder Gerichte im Namen eines kranken oder sterbenden Menschen die weitere medizinische Behandlung festlegen. „Wer sich allerdings frühzeitig Gedanken macht, kann diese Entscheidungen vorsorglich mit einer Patientenverfügung beeinflussen“, erklärt Angelika Weischer von der Verbraucherzentrale NRW in Schwerte: „Eine Patientenverfügung ist jedoch nur dann bindend, wenn sie ausreichend konkret formuliert ist, um Interpretationsspielräume für Ärzte und Angehörige zu vermeiden.“ Mit einer zusätzlichen Vorsorgevollmacht kann für den Ernstfall festgelegt werden, wer als Bevollmächtigter auftreten soll. Folgende Punkte sind beim Formulieren einer Patientenverfügung wichtig:
• Was drinstehen muss: Je konkreter Wünsche für möglichst viele Behandlungssituationen formuliert werden, umso sicherer ist, dass der so geäußerte Wille auch befolgt wird. Dies hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung im Juli letzten Jahres deutlich gemacht. Ein allgemein geäußerter Wunsch, keine lebensverlängernden Maßnahmen im Ernstfall vorzunehmen,
reicht demnach nicht aus. Stattdessen sollte in einer Patientenverfügung eindeutig aufgelistet sein, welche medizinischen Handlungen etwa im Fall von Todesnähe, unheilbarer Erkrankung im Endstadium, Hirnschädigungen, Koma oder fortgeschrittener Demenz erfolgen beziehungsweise unterlassen werden sollen. Wichtig ist, dass sich Patienten hierbei gründlich über die medizinischen Begriffe und Behandlungsmethoden informieren. Wer weiß schon, was sich hinter der künstlichen Ernährung tatsächlich verbirgt und wie sich der Verzicht auf Schmerzmittel oder Flüssigkeit auf Menschen auswirkt.
• Wer medizinisch beraten kann: In der Regel sind Laien jedoch überfordert, sich verschiedene lebensbedrohliche Behandlungssituationen und mögliche Folgen vorzustellen. Sinnvoll ist deshalb beizeiten ein ausführliches Gespräch am besten mit dem eigenen Hausarzt zu führen. Dieser ist mit dem Gesundheitszustand seiner Patienten meist vertraut und kann individuell sowie kompetent beraten. Wer dieses Gespräch in seinen Krankenunterlagen vermerken lässt, kann damit zusätzlich seine Vorentscheidungen untermauern.
• Wie die Form richtig gewahrt wird: Jede Verfügung sollte eigenhändig aufgesetzt werden. Vorgedruckte Formulare lassen kaum Spielraum für die individuelle Situation und persönliche Wünsche. Eine unbeteiligte dritte Person, beispielsweise ein Arzt, kann mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass die Verfügung aus freiem Willen und in vollem Bewusstsein über die Tragweite
verfasst wurde.
• Wie eine Patientenverfügung bei Bedarf berücksichtigt wird: Patientenverfügungen sollten idealerweise mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung gekoppelt werden. So kann eine Person des Vertrauens bestimmt werden, die im Ernstfall im Sinne des betroffenen Patienten entscheiden kann.
• Was vorsorglich sinnvoll ist: Angehörige oder Ärzte sollten rechtzeitig darüber informiert werden, dass eine Patientenverfügung vorliegt. Um im Ernstfall Entscheidungen zu treffen, die den Vorstellungen des Betroffenen entsprechen, sollte das Original-Dokument griffbereit sein. Es ist auch sinnvoll, die Verfügung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und gegebenenfalls
veränderten Einstellungen und Situationen anzupassen. Verfassen oder erneutes Prüfen einer Patientenverfügung ist besonders vor riskanten Operationen ratsam. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass die Erklärung mit aktuellem Datum erneut unterschrieben wird.

Weitere Informationen und eine anschauliche Hilfestellung mit individuell anpassbaren Textbausteinen zum Verfassen der eigenen Erklärung enthält der Ratgeber „Patientenverfügung“ der Verbraucherzentrale NRW. Für 9,90 Euro ist er in ihrer örtlichen Beratungsstelle in Schwerte am Westwall 4 erhältlich. Ergänzend zu dieser Basisinformation können im Online-Shop der Verbraucherzentrale auch Checklisten, Musterformulare und Textbausteine mit rechtssicheren Formulierungen für zwei Euro heruntergeladen werden – zu finden unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung

Autor:

Simone Höltke (Verbraucherzentrale NRW in Schwerte) aus Schwerte

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