Änderungen im Pflegestärkungsgetz

Mehr Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige: Mit Beginn des Jahres gilt das neue Pflegestärkungsgesetz. „Damit werden viele Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung erhöht oder können flexibler genutzt werden“, erläutert Anne Kappelhoff von der Pflege- und Wohnberatung des Kreises Unna.

Eine der wichtigsten Neuerungen: Es gibt mehr Geld. Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung werden um vier Prozent angehoben. „Dafür müssen die Versicherten keinen Antrag stellen, die Umstellung geschieht automatisch“, sagt Anne Kappelhoff und weist auf weitere Schwerpunkte der Gesetzesänderung hin. Wenn Angehörige eine Auszeit von der Pflege brauchen, können sie sich durch die sogenannte Verhinderungspflege entlasten. Hier gibt es demnächst nicht nur mehr Geld, sondern auch die Möglichkeit, die Verhinderungspflege mit der Kurzzeitpflege zu kombinieren.

Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige künftig 1.612 Euro (statt bisher 1.550 Euro) für bis zu sechs Wochen (statt bisher bis zu vier Wochen). „Neu ist auch, dass weitere 806 Euro für Verhinderungspflege verwendet werden können, wenn eine Kurzzeitpflege nicht vollständig beansprucht wurde“, betont Anne Kappelhoff.

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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