Tipp der Versicherung: Augenmaß beim Böllerspaß

Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist diese Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist. Die meisten angerichteten Schäden bezahlen die Versicherungen. Doch wenn das Missgeschick aus einer „gefährlichen oder gar vorsätzlichen Betätigung" stammt, kann der Übeltäter selber zur Kasse gebeten werden.

„Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig Anzeige bei der Polizei zu erstatten", empfiehlt Bodo Temme, Sprecher des Bezirks Unna im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Dem Versicherungskaufmann sollte man das Silvestermalheur innerhalb einer Woche melden, damit die Versicherung den Schaden schnell ersetzen kann." Denn aus eigenen Verträgen kommt meist schneller und mehr Geld - nämlich der Wiederbeschaffungswert - als von der Haftpflichtversicherung eines Übeltäters. Diese braucht nur den Zeitwert einer ruinierten Sache zu zahlen.

Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Schätzungsweise kommen sie für Beschädigungen im Wert von 32 Millionen Euro auf, verursacht durch Silvesterfeuerwerke. Sind Autos in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Für Schäden in der Wohnung ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Feuerversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf.

Anders als bei Sachschäden, wird es bei Verletzungen und bleibenden körperlichen Schäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen. Auch Feuerversicherungen wollen oft Zahlungen zurück haben, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern - und der Täter muss selber zahlen. Bodo Temme betont: „Wer jedoch vorsichtig ist und es umsichtig mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei".

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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