Zwischenbericht und Elterninfo

Sehr geehrte Eltern der jetzigen 4. Grundschulklassen,
sehr geehrte Velberter Bürgerinnen und Bürger,

der Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Anordnung der Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf am 9.2.2015 eingegangen und wurde an die Stadt Velbert übersandt. Die zuständige 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat der Stadt Velbert eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme auferlegt. Wir können leider daher nicht mit einem Beschluss bis zum 18.2.2015 rechnen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts wird wahrscheinlich erst nach Ende des allgemeinen Anmeldeverfahrens am 20.2.2015 verkündet werden.
Die Stadt Velbert hat allerdings mehrfach darauf hingewiesen, dass der gesetzlich festgeschriebene Anmeldezeitraum am vergangenen Montag, 2. Februar begonnen hat, und noch bis zum 13. März dauert. Es besteht also noch genügend Zeit für das Klageverfahren.
Sollte der Beschluss für uns positiv ausfallen, gibt es weiterhin die Möglichkeit eines nachträglichen Anmeldeverfahrens nur für die HKS und der „Doppelanmeldungen“ für die Eltern der betroffenen Kinder. Falls also ein nachträgliches Anmeldeverfahren allein an der HKS stattfindet, können Eltern, die ihre Kinder bereits an anderen Schulen angemeldet haben, diese auch an der HKS anmelden. Dies gilt auch für die vorgezogenen Anmeldungen an Gesamtschule und Sekundarschule! Die Eltern können daher sicher sein einen Schulplatz für ihr Kind zu haben, selbst wenn das Gericht im Klageverfahren anders entscheiden sollte. Der im allgemeinen Verfahren vom 18. bis 20.2.2015 beantragte Schulplatz ist den betroffenen Kindern dadurch auf jeden Fall sicher.

Es empfiehlt sich also für alle Eltern, die ihr Kind an der HKS anmelden wollen, folgende Schritte einzuhalten:

1. Sie sollten Ihr Kind im allgemeinen Anmeldeverfahren vom 18. bis 20.2.2015 an einer Schule ihrer Wahl anmelden.
2. Sollte das Verwaltungsgericht nach dem 20.2.2015 zu einem für die HKS positiven Beschluss kommen, sollten Sie Ihr Kind an der HKS im nachträglichen möglichen Verfahren anmelden.

Sollte der Rat der Stadt Velbert in der Ratssondersitzung am 17.2.2015 das Scheitern der Sekundarschule anerkennen und den Ratsbeschluss der sukzessiven Auflösung der HKS zurücknehmen, steht einer außergerichtlichen Einigung nichts mehr im Weg.

Autor:

Mike Trommler aus Velbert

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