Stellungnahme zur Emschermündung - Bund Freunde der Erde

Da es den ehrenamtlichen Mitarbeitern der Verbände in der kurzen Frist nicht möglich war, alle neuen 7 Ordner komplett durchzuarbeiten, stellen wir in der vorliegenden Stellungnahme auch Fragen zu Veränderungen, bzw. Verschlechterung und Minimierung der Planung, die nicht plausibel sind oder nicht erklärt worden sind.

Fälschlicherweise werden die eingereichten Unterlagen als „Ergänzung des Antrags der EG vom 18.09.2008 auf Planfeststellung nach § 68 WHG (ehem. § 31 WHG) zum Umbau der Emschermündung km 0,0 bis km 1,6“ bezeichnet.
Es handelt sich jedoch vielmehr um einen komplett neuen Antrag mit einem Umfang von nunmehr 7 Ordnern. (Der Antrag aus 2008 umfasste lediglich 4 Ordner).
Änderungen zu dem Ursprungsantrag sind in den Textteilen nur versteckt und in den Plänen überhaupt nicht dargestellt.

Der Leser ist folglich gezwungen, alle Unterlagen erneut durchzuarbeiten.
Bei einem Änderungsverfahren wäre es zwingend erforderlich gewesen, die beabsichtigten Änderungen zu kennzeichnen. Dies ist vom Vorhabensträger unterblieben.

Ganz offensichtlich soll mit verkürzter Fristsetzung ein reduziertes Vorhaben durchgesetzt werden. Die Naturschutzverbände könnten lediglich über die Beweggründe für ein solches Vorhaben spekulieren..
Irreführend ist desweiteren der Titel des Antrags „Umbau der Emschermündung von km 0,0 bis km 1,6. Dies soll offensichtlich darüber hinweg täuschen, dass die Ausbaustrecke klammheimlich um 650 verkürzt worden ist. Eine stichhaltige Begründung hierfür wird nicht vorgelegt.

Sollte allerdings der jetzt eingereichte Antrag weiterhin die gesamte ökologische Verbesserung für den Bereich km 0,0 bis km 1,6 darstellen, wird das Vorhaben von den Verbänden weiterhin abgelehnt.

Es würde bedeuten, dass in dem Abschnitt km 0.95 bis km 1,6 auf eine Profilaufweitung in Verbindung mit der ursprünglich angedachten ökologischen Aufwertung gänzlich verzichtet werden soll. Es wird nicht dargestellt, wie und wann der fragliche Bereich endgültig hergestellt werden soll.

Nicht hinzunehmen ist aus Sicht der Verbände, dass zunächst nur eine Sohlabdichtung hergestellt wird.Der Bereich muss dann in späteren Jahren erneut mit allen Belastungen für Natur und Bevölkerung umgebaut werden. Die im Planungsbereich wohnende Bevölkerung wäre somit mehrfach belastet.

Die Verbände gehen davon aus, dass aufgrund der eingereichten Neuplanung ein erneuter Erörterungstermin durchgeführt werden muss.

Die Verbände halten ihre Stellungnahme aus dem Jahre 2008 voll umfänglich aufrecht, insbesondere in Bezug auf eine mögliche Überströmung des Einlaufs am Emscherklärwerk. Nur wenn der Emscherkanal bis zur Flutung des neuen Auenfeldes komplett bis zur KLEM fertiggestellt sein sollte, werden die Bedenken bezüglich der Überströmung zurückgenommen.

Erläuterungsbericht

Punkt 1.1.2
Die Verbände teilen weiterhin nicht die Ansicht der Gutachter, dass die Emschermündung eine positive Strahlkraft auf den nicht renaturierten Abschnitt unterhalb des Emscherklärwerks haben kann, zumal der Bereich der ökologischen Verbesserung um 40% gegenüber der Anfangsplanung reduziert werden soll.

Es fehlt außerdem eine Aussage, wie sich neu beantragte Einleitungen der Sickerwässer aus der Deponie Wehofen durch die TKS auswirken würden. Auf die Stellungnahme der Naturschutzverbände zur Deponie Wehofen (Vorhabensträger TKSE – AZ. der Bezirksregierung Düsseldorf 52.05-TKS-Z61) wird ausdrücklich hingewiesen und zum Gegenstand dieses Sachvortrages gemacht.

1.1.3

WRRL

Da die Emscher nach WRRL als erheblich verändert eingestuft wird, muss mit den geplanten Maßnahmen ein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden. Die zukünftige Chloridkonzentration nach Abschluss der Umbauarbeiten wird im Mittel einen Wert von 800 mg/l nicht überschreiten.

Damit ist die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes ausgeschlossen, ob mit den vorgesehenen Maßnahmen das Ziel, ein gutes ökologisches Potenzial herzustellen, erreicht werden kann, wird von den Umweltverbänden bezweifelt.

Das gute ökologische Potential der umgebauten Emscher könntenur dann erreicht werden, wenn der gesamte Bereich bis zum Klärwerk umgebaut wird.
Es fehlt der Nachweis, dass der Wert von 800mg/l Chlorid wirklich dauerhaft unterschritten wird, damit sich das angestrebte ökologische Potential nachhaltig positiv entwickeln kann.

1.1.4 Emschermündung
Die Emscher ist bis zur vollkommenen Herstellung des Emscherkanals nicht schmutzwasserfrei, das Einlaufbauwerk im Klärwerk wird im Jahr des öfteren überströmt. Die Verbände haben in ihrer Stellungnahme mehrfach darauf hingewiesen.

Der Umbau der Mündung sollte folglich nicht vorgezogen werden, sondern erst dann erfolgen, wenn die vordringlichen Maßnahmen stromaufwärts abgeschlossen sind

1.1.6 Planergänzung
Im Vorfeld der jetzt vorliegenden Neuplanung hat es mit verschiedenen Beteiligten zahlreiche Abstimmungsgespräche gegeben, allerdings wurde darauf verzichtet, die Naturschutzverbände, die bereits zu der alten Planung erhebliche Bedenken geäußert haben, ebenfalls an den Abstimmungsgesprächen zu beteiligen.Offenbar wurde mit dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche ein Deckblattverfahren mit verkürzten Fristen beschlossen. Diesem Deckblatt-Verfahren wird ausdrücklich widersprochen und der Verstoß gegen Formvorschriften gerügt,

1.1.7 Kooperation mit Hafenerweiterung Emmelsum
Für die Erweiterung des Hafens Emmelsum ist noch eine Regionalplanänderung erforderlich. Diese Änderung ist nicht durch eine vertragliche Regelung mit dem Kreis Wesel zu ersetzen.

Unabhängig davon fehlt der Nachweis hinsichtlich des Abtransports und die Verwendung der ausgekofferten Bodenmassen, insbesondere der Nachweis über Abtransport und Nachweis von belastetem Boden.

1.1.8 Ergänzung des Antrags
Die Antragstellerin beantragt den vorzeitigen Baubeginn bereits im Jahre 2013 und begründet dies mit dem öffentlichen Interesse, besonders in Form des gesicherten Hochwasserschutzes und der Fristen zur Umsetzung der WRRL.

Für einen vorzeitigen Baubeginn fehlt jede Grundlage. Das Verfahren wurde bereits im Jahre 2007 (Scoping-Termin) beantragt, im Jahr 2009 erörtert und dann – aus welchen Gründen auch immer – über mehrere Jahre nicht offiziell weiterverfolgt (siehe auch Punkt 1.1.5 des Erläuterungsberichtes des Vorhabenträgers), sondern lediglich in Hintergrundgesprächen thematisiert.
Das öffentliche Interesse kann nicht darin bestehen, nunmehr Entscheidungen im Schnellverfahren zu treffen, ohne eine objektive Abwägung diverser Schutzgüter.

Im Planbereich sind seitens der Stadt Dinslaken im Jahr 2013 und 2014 kulturelle Veranstaltungen geplant. Wie sollen diese mit den Baustellenaktivitäten kombiniert werden?

2 Planerisches Umfeld und ökologische Bestandsaufnahme
Die ökologische Aufwertung und Neuprofilierung soll erreicht werden, obwohl die Strecke stark verkürzt wurde. Begründet wird dies mit der Standsicherheit der Deiche im übrigen Bereich.
Ein wichtiges Planungsziel war aber die ökologische Verbesserung des gesamten Flusses. Warum wird dieses Ziel für den betreffenden Abschnitt ohne Grund aufgegeben?

Damit werden die zuvor aufgeführten Ziele und die Strahlkraft des umgebauten Bereiches auf den gesamten Flusslauf in Frage gestellt. Lediglichdie Sohlabdichtung soll bis km 1,3 durchgeführt werden.
Dieses Vorgehen ist nicht nachvollziehbar und besonders für die betroffene Bevölkerung nicht hinnehmbar.

Auffällig ist, dass die Anwohner des Ortsteils „Am Stapp“ durch die neuen Baufeldbereiche stärker betroffen sein werden als bei der ursprünglich angedachten Planung.
Es fehlt eine Erklärung, warum bei der hier vorliegenden reduzierten Fläche der Baumaßnahme, der gesamte Bereich zwischen Hochufer und Heerstraße bis zur Rotbachmündung für das Bodenmanagement benötigt wird.

Die Beeinträchtigung des Bodens und der Bevölkerung sowie die Auswirkung auf den als Naherholungsraum genutzten Bereich müssen auf das unbedingte Mindestmaß reduziert werden.

Die Verbände fordern, die Fläche für das Bodenmanagementauf das ursprünglich geplante Maß zu verkleinern, da dieubedingten Beeinträchtigungen auf den Boden nicht ausgeglichen werden.

2.2.1 Topographie
Die Naturschutzverbände haben mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass plötzlich Höhendaten für den Ortsteil Am Stapp vorgelegt werden, die bis zu 4m und zusätzlich 2,5m von den bisher angenommenen Höhen abweichen. Es ist nicht erkennbar, welche Aussagen nunmehr korrekt sind: die Daten der ursprünglichen Planung oder die nunmehr vorgelegten Daten. Wurde u.U. in welchem Gutachten auch immer methodisch falsch ermittelt? Zu dieser Fragestellung erwarten die Naturschutzverbände noch nähere Erläuterungen.
Die Höhenangaben in Plan 5 sind unleserlich klein.

2.3.1 Landschaftsplanung
Der Landschaftplan des Kreises Wesel befindet sich nicht mehr in der Aufstellung, er hat bereits am 6. Mai 2009 Rechtskraft erlangt.
Für den Maßnahmenbereich M25 ist gemäß dem Leitbild Strom der Bäume die Anpflanzung von Baumreihen festgesetzt.
Auf diese Anpflanzung verzichtet die Antragstellerin nun außerhalb des Auenbereiches komplett.

Die Rekultivierung folgt damit nicht den Festsetzungen des Landschaftsplanes, der für diesen Bereich extra auf die Planungen der EG abgestimmt worden war

2.7.5 Einleitungen
Außerhalb des Planungsbereichs ist eine neue Einleitung durch eine neue Deponie der Fa. TKSE beantragt, Dabei handelt es sich um leicht vorgeklärte Sickerwässern unbekannter Konzentration und Zusammensetzung.
Diese Einleitung ist zur Beurteilung der zukünftigen Gewässergüte mit zu berücksichtigen. Die Naturschutzverbände fordern, die Gutachten zum o.a. Verfahren beizuziehen.

3.2 Maßgebliche Abflüsse
Die Umgestaltung der Mündung soll vor der Umsetzung der anderen abflussreduzierenden Maßnahmen außerhalb des Planungsbereichs erfolgen. Deshalb sind die Annahmen des Ist-Zustandes maßgebend.

Folglich muss auch die Betrachtung der zu erwartenden Wasserstände und Abflüsse nach Durchführung der übrigen Maßnahmen vorgelegt werden.
Die vorgelegten Gutachten sind daher verfrüht und zum jetzigen Zeitpunkt ungenügend.

Werden sich durch diese noch umzusetzenden Maßnahmen die für die Beurteilung der Überflutungsdynamik insbesondere in der Aue und die damit verbundenen ökologischen Aspekte bei Abflüssen mit kleineren Wiederkehrintervallen verändern?

Welche Auswirkungen auf das Abflussverhalten und die Wasserstände hätten weitere Maßnahmen zwischen Mündung und KLEM?
Diese Fragen sind zu klären, da die beantragte Maßnahme für die Zukunft unverändert Bestand haben soll.

Die Abflussmenge von 30 m³/ sec in der Emscher wird 34 mal im Jahr, also ca. 3 mal im Monat, überschritten. Bei diesem Wert wird das Einlaufbauwerk der KLEM überströmt und Feststoffe lagern sich im Mündungsdelta ab.
Wie stark die Verdünnung tatsächlich ist, ist mit den Aussagen der Gutachter nicht geklärt.
Wasseranalysen für die verschiedenen Abflussmengen aus dem Klärwerk müssen vorgelegt werden.

3.3 Grundwasserverhältnisse
Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass die bisher vorgeschlagene Sohlabdichtung bis km 1,3 wirksam ist, um die gewünschte Verbesserung hinsichtlich der Salzkonzentration im Grundwasser zu erreichen.
Warum wird auf einer Länge von 350m auf eine ökologische Verbesserung verzichtet?

4 Entwurfsbeschreibung

4.1 leitbildorientierte Entwicklungsziele
Wenn es ein Gutachten aus dem Jahre 2012 zu Anwendbarkeit des Strahlungs- und Trittsteinkonzeptes in der Emscher gibt, warum wird es den Verfahrensbeteiligten vorenthalten? Auf welchen Grundlagen basiert dieses Gutachten?
Die hier angerissenen Auswirkungen beziehen sich offensichtlich nur auf den kleinen Auenbereich. Der übrige Renaturierungsbereich soll aus unerfindlichen Gründen eingekürzt werden. Zwischen km 0,95 und km 1,3 soll lediglich die Sohlabdichtung vorgenommen werden, die im Bereich der Brücken nicht erfolgen soll. Gründe werden nicht angeführt.

Der Versuch dieser Vorgehensweise unterstützt die Forderung der Verbände, die schlüssige und logische Renaturierung von der Quelle in Richtung Mündung zu realisieren.

Die Naturschutzverbände fordern, dass der Bereich km 0,95 bis km 1,3 wie in der Planung aus dem Jahr 2008 aufgeweitet und renaturiert wird.

4.2 Entwicklung der flussbaulichen Lösung

4.2.1 Variantenuntersuchung Antragsplanung 2008
Im Scopingtermin wurde die 2007 vorgestellte Planung als sinnvolle und machbare Variante vorgestellt und auch akzeptiert.

Die Sinnhaftigkeit der reduzierten Planung wird von den Verbänden angezweifelt.

Bei der hier weiter verfolgten Planung halten die Naturschutzverbände an ihrer Forderung fest, das Wasser der KLEM getrennt abzuleiten.
Auf diese Forderung wird verzichtet, wenn die Renaturierung nach Herstellung des Emscherkanals kontinuierlich vom Klärwerk bis zur Mündung weitergeführt wird.

4.2.2 Charakteresierung der Antragsplanung2008
Die Planung 2008 war als Fluss der Bäume mit künstlichen Ersatzauen im Bereich oberhalb der Hagelstraße und einem Auenfeld stromab konzipiert.

Die jetzt vorgelegte Abweichung vom ursprünglichen Konzept wird nicht schlüssig begründet. Die Naturschutzverbände bezweifeln, dass mit der jetzigen Planung das Ziel, ein ökologisches Potenzial dauerhaft für die Emscher zu erreichen, verwirklicht werden kann.

4.2.5 Variantenuntersuchung zur flussbaulichen Entwicklung
Bei der Variantenbetrachtung wird angemerkt, dass basierend auf dem Erlass des Ministeriums die Planung in mehreren Punkten zu modifizieren ist. Die Strecke bis km 0.95 = Rückstaubereich des Rheins ist in einem Zuge zu beplanen.
Das war mit der alten Planung bereits berücksichtigt worden.

Warum die ehemalige Planung bis km 1,6 aber zurückgenommen werden musste, ist auch hier nicht erklärt.

4.3.2 Profilgestaltung (Gewässerbett und Auen)
Im Bereich unterhalb der Bahnbrücke wurde ein Profil mit flachen Böschungen ausgebildet, da hierfür genügend Platz vorhanden ist.
Platz ist im Bereich bis km 1,6 auch ausreichend vorhanden. Konnte die EG dieser Grundstücke nicht habhaft werden?
Warum wird der Bereich nicht mehr aufgeweitet?

4.3.4 Ökologische Durchgängigkeit, Beschaffenheit und Besiedlung der Emscher
Die Chloridkonzentrationen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele gem. WRRL sind angeblich im Hintergrunddokument festgeschrieben worden.
Durch welche Maßnahmen und ob überhaupt die Reduzierung auf den Wert von 700 900 mg/l erreicht werden kann, steht weiter in Frage.
Folglich kann es nicht als redlich bezeichnet werden, eine Prognose auf Grundlage dieser Wunschwerte zu erstellen.
Bereits im Scopingprotokoll ist gefordert, Aussagen über die zu erwartenden Arteneinwanderungen (Neophyten) aus dem Rhein zu machen.
Dass fremde Arten einwandern, ist abzusehen.
Um welche Arten es sich mit welchen Folgen für den Flusslauf und die Auen handeln wird, muss noch ausgeführt werden. Aussagen hierzu fehlen!

4.3.5 Bewuchs in der Emscher
Forderung in der alten Planung war, das Auenfeld nicht zu bepflanzen, stattdessen sollten die oberen Bereiche aufgewertet werden.

4.3.6 Gestaltungsgrundsätze
Gelenkte Sukzession, dabei handelt es sich offensichtlich wieder um eine Wortschöpfung, die Unzulänglichkeiten heilen soll.

4.4 Beschreibung der geplanten Emscherabschnitte
Auch hier fehlt wieder ein Hinweis, warum der Abschnitt km 0,95 bis km1,6 nicht ökologische aufgewertet werden soll.

4.4.1 Emscher zwischen Brücke Bahnstraße und Brücke Hagelstraße
Im Altantrag war im Bereich der Bahnbrücke noch eine Profilaufweitung bis zu den Brückenpfeilern mit schmaler Aue vorgesehen. Warum wird auch diese Verbesserung in dem vorliegenden Antrag aufgegeben?

4.4.2, 4.4.3 und 4.4.4, km +0,65 bis km-0,400
In diesen Kapiteln wird auf die Bauart der Sohlgleiten und der Auenfelder verwiesen.
Da eine detaillierte Bewertung der Angaben und der umfangreichen Unterlagen in der Kürze der gesetzten Frist nicht möglich war und die Verbänder nicht an den Vorgesprächen zur Klärung dieser Veränderungen teilnehmen konnten, schließen sie sich den Ausführungen der ULB und der HLB in diesen Bereichen an.

4.4.5 Umgang mit dem bestehenden Emscherlauf
Die Verbände begrüßen, dass jetzt ein Bauablauf geplant ist, der den Hochwasserschutz der Siedlung am Stapp praktisch durchgängig sicher stellen kann..
Der Bauablauf wird zwar in der A-1-6 beschrieben, wobei die ersten 4 Randbedingungen nachvollziehbar sind.
Nicht hinzunehmen ist seitens der Verbände, dass der Bauablauf aber später aufgrund Abwägung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses noch einmal geändert werden könnte.
Die geplante Baumaßnahme wird voraussichtlich mindestens einen Zeitraum von 5 Jahren umfassen. Es ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen der Vorhabenträger getroffen hat, um die Belastung für die Bevölkerung zu minimieren, insbesondere die Bevölkerung des Ortsteils „Am Stapp“ wird für die Dauer der Bauarbeiten praktisch vom Stadtteil Eppinghofen abgeschnitten, weil die Brücke Hagelstr in Bauphase 1 abgerissen wird und erst in Bauphase 5 neu errichtet werden soll.
Des weiteren ist der Verbleib des Aushubs ungeklärt.
Die Verbände erinnern hier noch einmal daran, dass der Verbleib der abzutransportierenden Erdmassen zunächst geklärt werden muss, bevor eine Genehmigung erteilt wird.. Für die vorgeschlagenen Einbringungsorte fehlen auf absehbare Zeit die Genehmigungen. Auch dies ist ein Grund, den Antrag zum vorzeitigen Baubeginn abschlägig zu bescheiden..

Ein Verbleib der Massen auf den erweiterten Baufeldbereichen muss ausgeschlossen werden.

Es ist zwingend die Möglichkeit zu prüfen, die Brücke Hagelstraße erst gegen Ende der Phase 3 abzureißen, um sie spätestens in der Phase 5 zeitnah wieder aufzubauen. Aufgrund der anfallenden Massen vermuten die Verbände, dass die Bauphasen 1 und 2 am längsten dauern werden.
Das Abschneiden der Ortslage am Stapp ist zwingend auf den absolut geringsten Zeitraum zu verkürzen.

Die Antragstellerin möge erklären, wie die Ableitung von Wasser aus der Wasserhaltung im tief liegenden Auenfeld nur über eine Versickerung im Sand und im Kies funktionieren soll. Vermutlich muss höher anstehendes Grundwasser über Druckrohre in den Rhein geleitet werden.

Bedenklich erscheint den Verbänden die Aussage, dass der Spundwandkanal so bemessen werden soll, dass ein Überströmen zumindest 6 mal im Jahr möglich erscheint.
Inwieweit Wetterprognosen in Bezug auf plötzlich auftretende Starkregenereignisse im Sommer als zuverlässig einzustufen sind, mag die Antragstellerin am besten selbst beurteilen können.

4.4.6 Landschaftsbauwerk
Die Verbände gehen davon aus, dass die im Maßnahmenplan dargestellten Anpflanzungen auf dem s.g. Landschaftsbauwerk mit der Deichschutzverordnung konform sind und ihr nicht widersprechen.
Mündungswehr
Die Verbände sind absolut nicht der Meinung, dass das Mündungswehr als industriekulturell bedeutsam anzusehen ist, und daher erhalten werden sollte. Tatsächlich weist das Bauwerk keine besonderen Merkmale auf und soll vermutlich lediglich aus Kostengründen erhalten werden. Es ist daher aus Sicht der Verbände zurückzubauen..
Der Hinweis für die mögliche Nutzung der Wasserkraft ist an dieser Stelle entbehrlich, da nicht Antragsbestandteil.
4.4.7 Bestehendes Mündungsgerinne und Leitbauwerke am Rhein
Die Verbände bedauern, dass das Anlegen des Stillgewässers in der alten Emschermündung nun offensichtlich nicht mehr ermöglicht werden.

4.5 Hochwasserschutz im Planungsraum
Der Umbau der Emschermündung sollte in erster Linie als ökologische Verbesserung verstanden werden. Der Hinweis, dass wegen der ausreichend vorhandenen Deichsicherheit ab km 0,95 bis km 1,6 darauf zunächst ohne weitere Begründung verzichtet werden soll, konterkariert die bisherige Planung und ist nicht mit den Zielen der WRRL vereinbar.

4.12 Bauablauf und Baustellenlogistik
Der Hinweis, ob der Abtransport der überschüssigen Massen „per Schiff, Bahn oder Lkw“ erfolgen soll, kann erst während der Ausschreibung eingeschätzt und wird sich aufgrund wirtschaftlicher Gesichtspunkte ergeben, kann nur als leere Worthülse bezeichnet werden.
Wenn Alternativen angedacht werden könnten, sind sie darzustellen.
Auffällig ist, dass im Text nur auf den Abtransport per Lkw zum Hafen Emmelsum eingegangen wird.

Es fehlt die Aussage, wie Massen zur Maßnahme „HaLiMa“ transportiert werden sollten.
Die Verbände weisen darauf hin, dass weder die Erweiterung des Hafen Emmelsum genehmigt ist (Es ist vorab eine GEP-Änderung erforderlich, die noch nicht beantragt worden ist) noch die Aufhöhung der Lippeaue in absehbarer Zeit genehmigt wird und rechtskräftig werden kann. Das Verfahren des Lippeverbandes sollte der EG bekannt sein.

Fazit: Der Verbleib der nicht benötigten oder nicht geeigneten Bodenmassen muss nachgewiesen werden, da auch die Alternative aus den Scoping (Aufhöhung Kohlehafen) nicht mehr realistisch erscheint.

Nicht dargestellt ist außerdem, über welche Wegeführung die erheblichen Massen für das „Landschaftsbauwerk“ herantransportiert werden sollen.
Diese möglichen zusätzlichen Beeinträchtigungen für die Bevölkerung sind darzustellen und zu minimieren.

5 Landschaftspflegerischer Begleitplan
Das angewendete Berechnungsverfahren ist den Verbänden nicht bekannt.
Nach Rücksprache mit dem Kreis Wesel schließen sich die Verbände den Hinweisen und Kritikpunkten der ULB zu diesem Antragsteil an.
Auffällig ist, dass im LBP von einer baustellenbedingten Beeinträchtigung von 24 Monaten ausgegangen wird. Diese Zeitspanne ist in den Unterlagen nicht belegt.
Jedenfalls mutet der errechnete Kompensationsüberschuss dieser reduzierten Planung äußerst abenteuerlich an. Die Tabellen sind nicht lesbar!
Obwohl sich die beanspruchte Fläche um ca. 30.000m² verringert hat, kommt plötzlich ein Kompensationsüberschuss von 617.074 m² heraus.
Bei der alten Planung waren es nur 293.197 m².

Besonders bedenklich erscheint der Kompensationsüberschuss für das Schutzgut Boden, da Böden durch Baustellen- und Lagerkapazitäten in Anspruch genommen werden.

6 Grunderwerb
Der Erwerb der restlichen Flächen, die städtische Wegeparzellen umfassen, soll noch im Jahre 2012 abgeschlossen werden.
Wir schreiben das Jahr 2013, ist der Erwerb erfolgt?

7 weiteres Vorgehen und Umsetzung der Maßnahme
Mit der Bauausführung soll nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden, also doch kein vorzeitiger Baubeginn?
Oder ist der vorliegende Erläuterungsbericht so rechtzeitig erstellt worden, dass bei Textlegung noch nicht absehbar war, dass sich die Beantragung bis ins Jahr 2013 verzögern wird?

UVS und Artenschutz
Der Altantrag stützte sich auf vorhandene Gutachten, die mittlerweile über 10 Jahre alt sind. Die Gutachten werden beanstandet, weil inzwischen neues Datenmaterial vorliegt und sich ggf. gegenüber den Erstberechnungen Änderungen ergeben haben. Inwieweit die Forderungen der HLB aus dem Jahre 2009 nun erfüllt wurden, erschließt sich den Verbänden nicht. Die Stellungnahmen sind ihnen nicht bekannt.
In der den Verbänden zur Verfügung stehenden Zeit war es nicht möglich, die komplexen Unterlagen zu prüfen.
Sie schließen sich vorsorglich den Ausführungen der HGLB an.

Sollten sich aus den Forderungen der Verbände oder anderer am Verfahren beteiligter Stellen noch Änderungen in den Antragsunterlagen ergeben oder Pläne oder Erläuterungen nachgereicht werden, fordern die Naturschutzverbände ein, zeitnah mit ausreichender Frist zur Prüfung der ausgereichten Unterlagen beteiligt zu werden.

Autor:

Günter Hucks aus Dinslaken

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