Geschäftsführer des Jobcenter Märkischer Kreis abgewatscht – Hausverbot aufgehoben

Das Possenspiel von Reinhold Quenkert gegen meine Person ist vorerst beendet. Am 09.11.2017 entschied Richter Reuter von der 30. Kammer des SG Dortmund, dass die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom 30.06.2017 gegen den Bescheid vom 22.06.2017 (Hausverbot) angeordnet wird.

In seinem 7seitigen Beschluss (S 30 AS 3046/17 ER) führte er u.a. aus:

„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe ist das bis zum 31.12.2018 befristete Hausverbot des Antragsgegners rechtswidrig.

Der Bescheid ist bereits formell rechtswidrig, denn er verstößt gegen § 35 Abs. 1 Satz 3 SGB X. Danach muss die Begründung von Ermessensentscheidungen auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist. Hieran mangelt es.

Daneben ist der Bescheid auch in materieller Hinsicht rechtswidrig. Die oben genannten Voraussetzungen sind nicht erfüllt.“

Schlechter Bezahlten, war das immer klar.

Profilieren muss sich nur der, der kein Profil hat.

Die ganze Geschichte und die kuriosen Folgen gibt es hier.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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