Neue Parkgebühren am Busbahnhof

Foto: Matthias Meißner

Neue Staffelung der Zeiten und Gebühren am zentralen Omnibusbahnhof ZOB sollen den Betriebsablauf verbessern und für Ruhe im Umfeld sorgen.
Seit Anfang 2014 werden am ZOB Benutzungsgebühren erhoben. In der Vergangenheit kam es gelegentlich dazu, dass Busse mehrere Stunden, teils über Nacht, dort geparkt haben. Haltezeiten gingen gelegentlich über den reinen Fahrgastwechsel hinaus.
Zu verschiedenen Tageszeiten, insbesondere in den Morgenstunden, waren so auch Verkehrsbehinderungen durch Dauerparker mit Auswirkungen auf Straßen in der Nordstadt nicht auszuschließen.
Dies will die Stadt jetzt mit einer neuen Gestaltung der Tarife ändern.Bisher waren für eine angefangene halbe Stunde sechs Euro zu bezahlen, danach ging es viertelstundenweise für je zusätzliche 1,50 Euro aufwärts bis zu einem Tageshöchstsatz von 23 Euro.

In Zukunft soll jede angefangene Viertelstunde sechs Euro kosten und der Tageshöchstsatz bei 100 Euro liegen. Für Busunternehmer, die kurz am Busbahnhof halten und ihre Fahrgäste aus- und einsteigen lassen, ändert sich damit künftig nichts. Die innerdeutschen Fernbuslinien dürfen bisher schon nur 10 Minuten am ZOB halten, was den Unternehmen durch die Bezirksregierung, die die Fahrten genehmigt, auferlegt wird. Für sie ändert sich damit auch nicht viel.

Dauerparker hingegen sollen deutlich mehr bezahlen, zum Beispiel für eine halbe Stunde 12 Euro. Im Vergleich zu anderen Gebühren erhebenden Busbahnhöfen in München (7 Euro), Hamburg (8,10 Euro), oder Berlin (13 Euro) belohnt Dortmund seine Bus-Besucher damit für einen besonders kurzen Stopp mit dem unverändert günstigen Gebührensatz. Die Verkürzung der Haltezeit ist nötig, da der Dortmunder ZOB mit neun Halteplätzen einer der kleineren Busbahnhöfe in Deutschland ist.

Ähnliche Maßnahmen hatte zuvor der ZOB Hamburg mit einer Verkürzung der Abrechnungsintervalle von 30 auf 20 Minuten ergreifen müssen, da auch dort der Platz knapper geworden ist.Die neue Regelung soll voraussichtlich ab spätestens Februar 2016 in Kraft treten, was noch im Herbst in den Dortmunder Bekanntmachungen angekündigt wird.

Autor:

Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City

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