3 Fragen an Dr. Rolf Krane / Thema: Wegfall der Gourmetmeile und des Oktoberfestes

Dr. Rolf Krane, erster Voristzender Interessengemeinschaft Rüttenscheid.
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  • hochgeladen von Silvia Decker

Viel diskutiert sind derzeit das Rüttenscheider Oktoberfest und die Gourmetmeile. Ob es eine Zukunft für beide Veranstaltungen gibt, ist derzeit noch nicht klar. Wir haben Dr. Rolf Krane, erster Vorsitzender der Interessengemeinschaft Rüttenscheid (IGR) dazu drei Fragen gestellt.


Rund 33.000 Besucher sind im letzten Jahr beim Oktoberfest in Rüttenscheid gewesen. Was bedeutet das eventuelle Aus der Veranstaltung für den Stadtteil?

Dr. Rolf Krane: "Das ist natürlich ein Verlust für Rüttenscheid und für Essen insgesamt. Wenn man Geschäfte, Gastronomie, Dienstleistung, wie wir sie in Rüttenscheid schätzen, erhalten will, muss man den Kunden immer etwas bieten und besonders auf überregionale Imagewerbung achten. Das hat das Fest in hohem Maße geleistet. Und es hat ganz vielen Menschen Freude gemacht. Die Reaktionen sprechen für sich. Andererseits hängt Rüttenscheid natürlich nicht davon ab.
In unserer Stadt werden sich aber immer schwerer mutige Unternehmer finden, die etwas bewegen, wenn die Randbedingungen immer schwieriger werden."

Auch die Gourmetmeile ist inzwischen fester Bestandteil in Rüttenscheid. Wenn Gourmetmeile und Oktoberfest nicht mehr veranstaltet werden dürfen, belastet das auch andere Veranstaltungen in Rüttenscheid?

Dr. Rolf Krane: "Ich glaube nicht, dass das so passieren wird und sehe auch keine Belastungen für andere Veranstaltungen."

Was wünschen Sie sich diesbezüglich von der Stadt? Ist die abwartende Haltung auf die schriftliche Urteilsverkündung angemessen?

Dr. Rolf Krane: "Ich finde die Haltung der Stadt sehr gut und kann nur als Beobachter bei allen Runden Tischen feststellen, dass die Verwaltung sich sehr intensiv und in jeder Hinsicht um die Belange der Anwohner gekümmert hat. Einschließlich ständiger Messungen fest und mobil u.v.a.m.. Anderes zu sagen heißt nicht richtig informiert zu sein. Welcher Grenzwert jetzt gilt, ist eine formaljuristische Frage, die ich nicht beurteilen kann.
Natürlich ist es richtig die Urteilsbegründung abzuwarten. Es handelt sich ja um einen juristischen Vorgang, auf den man nur reagieren kann, wenn man eine Begründung hat. Die zitierten Äußerungen des Richters hat er bei der Verhandlung nicht gemacht."

Autor:

Silvia Decker aus Emmerich am Rhein

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