Anzeige

Was darf ich? Was muss ich? Dr. Azubi weiß Rat

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Der Start in die Berufsausbildung ist für viele Auszubildende mit einer ganzen Reihe von Fragen verbunden: Wie sollte mein Ausbildungsvertrag aussehen? Muss – oder darf – ich als Azubi Überstunden machen? Was soll ich machen, wenn ich nur putzen muss, aber nichts lerne? Dr. Azubi, der kostenlose Online-Beratungsservice der Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbundes, gibt unter www.dr-azubi.de Antworten auf diese und weitere Fragen. Das Angebot der DGB Jugend richtet sich an alle Jugendlichen, die Fragen oder Probleme in ihrer Ausbildung haben. Als Orientierung hat Dr. Azubi die häufigsten Fragen in einem Katalog unter www.dgb-jugend.de zusammengefasst und beantwortet. Darüber hinaus sind individuelle Fragen willkommen. Von diesem Angebot haben 2012 mehr als 5 000 Jugendliche Gebrauch gemacht. Eine kleine Auswahl wichtiger Fragen und Antworten:
Was gilt es beim Abschluss des Ausbildungsvertrages zu beachten?
Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbilder unterschrieben und muss, falls der oder die Auszubildende nicht volljährig ist, zusätzlich von den gesetzlichen Vertretern unterschrieben werden. Betrieb und Azubi bekommen je ein Exemplar. Im Ausbildungsvertrag sind wichtige Punkte geregelt, wie zum Beispiel die sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung, der Ausbildungsort und die Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, aber auch die Dauer der täglichen Arbeitszeit, der Probezeit sowie die Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung. Hier sind auch die Voraussetzungen beschrieben, unter denen der Berufsausbildungsvertrag gekündigt werden kann sowie ein allgemeiner Hinweis auf die geltenden Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen.
Können Azubis den Ausbildungsplatz wechseln?
Azubis können kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und ihre Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen. Wenn der Betrieb mit ihrem Weggang nicht einverstanden ist, brauchen Azubis aber einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung.
Dr. Azubi rät: Azubis sollten erst kündigen, wenn sie einen neuen Betrieb gefunden haben, der sie übernimmt!
Müssen Azubis Überstunden machen?
Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen, da die Azubis im Betrieb sind, um ihren Beruf zu erlernen – und dazu reicht die vertraglich festgelegte Ausbildungszeit aus. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden. Alle Überstunden müssen der oder dem Azubi mit entsprechendem Überstundenzuschlag bezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Außerdem gibt es Antworten auf Fragen zur Höhe der Ausbildungsvergütung, zu Urlaubsanspruch, darauf, wie man bei einer Abmahnung reagiert und welche finanziellen Hilfen es gibt.

Autor:

Lokalkompass Empfehlungen aus Essen-Süd

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.