Langereugen oder Eugeha ???

Da war er noch winzig, aber später..... | Foto: This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Germany license.
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Was haben die beiden gemeinsam?
Auf den ersten Blick nicht viel, außer dem EU und dem GE.
Auf den zweiten Blick aber schon mehr, nämlich

SPITZ !

"Der Lange Eugen ist ein Hochhaus in Bonn, das von 1966 bis 1969 errichtet wurde. Seit 2006 beherbergt es Organisationen der Vereinten Nationen. Bis zum Umzug des Deutschen Bundestages nach Berlin 1999 war das Gebäude als „neues Abgeordnetenhochhaus“ der Hauptstandort für die Büros der Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach der abgeschlossenen Sanierung wurde es ab April 2006 von insgesamt elf Organisationen der Vereinten Nationen bezogen und Zentrum des im Juli 2006 eröffneten UN-Campus. Der Lange Eugen steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz...und ist ein Teil des Wegs der Demokratie........
SeinenSPITZ Namen hat der Lange Eugen nach dem ehemaligen Bundestagspräsidenten Eugen Gerstenmaier, während dessen Amtszeit das Gebäude entstand und der von geringer Körpergröße war."
(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Langer_Eugen) * = Ergänzung vom Autor)

Und

SPITZ -

findig ist das heute ergangene Urteil des EuGH , wonach die Bahn auch bei Naturkatastrophen für Verspätungen zahlen muß.

"
Insbesondere Fluglinien berufen sich gerne auf höhere Gewalt, um Ausgleichszahlungen zu verweigern. Anders als im Flugverkehr oder bei Busreisen träfen bei der Bahn solche Ereignisse jedoch regelmäßig ein, argumentierte der europäische Generalanwalt. Sie könne das also von vornherein mit einberechnen.

Auch die Richter meinen: mit dem Fliegen oder Busfahren sei eine Bahnreise nicht vergleichbar. Das heißt also: Auch im Fall von höherer Gewalt muss die Bahn in Zukunft die Kunden entschädigen, die sie all zu lange hat warten lassen. Ab einer Stunde aufwärts nämlich."
(http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-urteil100.html)

Also 1.:

Jetzt wird Bahnfahren wieder wesentlich teurer, denn laut EuGH kann die Bahn ja die Schäden von vornherein mit einkalkulieren - pauschal, versteht sich.
So wie der Handel schon lange die durch Diebstahl (Fremd- und Personal-) entstehenden Kosten in die Preise einkalkuliert, von vornherein, versteht sich.

ALSO 2. :

Der Handel beschäftigt aber auch noch Detektive, schafft ergo Arbeitsplätze.

So wird die Bahn auch noch höhere Personalkosten zu tragen haben für Mitarbeiter, die präventiv gegen Naturgewalten vorgehen.

Also

zum Beispiel Wolkenschieber oder Tsunamischlucker oder Taifunstöpsler oder
Baumhalter oder wahrsagende Naturburschen !

Ein wahrlich

spitzfindiges

Urteil.

Denn Busfahren ist mit Bahnfahren auch nicht zu vergleichen.

Das stimmt aber nicht ganz.

Denn wer erinnert sich nicht noch an die Überlandbusse, die mit einer speziellen Vorrichtung auf die Schienen gesetzt werden konnten und dann als Schienenbusse unterwegs waren.

Hier muß jemand bei der Bahn hellseherische Fähigkeiten gehabt haben bei dem Entschluß, diese Technik sterben zu lassen - natürlich in weiser Voraussicht dieses phänomenalen Urteils.

Allerdings steht die Zukunft der Fluggesellschaften nun auch

SPITZ AUF KNOPF,

denn schon regt sich Widerstand in der Schar der Wartezeitgeschädigten.

Sie stehen schon in den Startlöchern und halten Ausschau nach dem nächsten Vulkanausbruch, der nächsten Erdbebenflutwelle, dem nächsten landschaftsüberflutenden Unwetter.

Das gibt wieder Kohle.......

Aber wenn das so weitergeht, wer kann dann noch die Tickets bezahlen ?

Autor:

Lothar Dierkes aus Goch

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