Sechs und fünf Jahre Haft für Brandstifter

Das 1. Schwurgericht des Landgerichts Hagen hat im Verfahren um den Brand-anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Altena vom 3. Oktober 2015 beide Ange-klagte wegen gemeinschaftlicher schwerer Brandstiftung schuldig gesprochen.

Der Angeklagte Dirk D. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, der Ange-klagte Marcel N. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Beide Angeklagte bleiben in Untersuchungshaft.
Abweichend von der Aktenlage zum Zeitpunkt der Eröffnung des Hauptverfahrens hat die Kammer auf Grund der Beweisaufnahme festgestellt, dass die Angeklagten nach der Brandlegung die auf den Dachboden führende Luke verschlossen hatten. Nach den Feststellungen des Brandsachverständigen konnte sich das Feuer hier-durch nicht ausbreiten; es entwickelte sich lediglich ein Schwelbrand, der erst am folgenden Nachmittag festgestellt wurde.
Zu Gunsten der Angeklagten ging die Kammer davon aus, dass insbesondere dieser Umstand gegen die Annahme eines Tötungsvorsatzes sprach. Daher hat sie die Angeklagten nicht wegen versuchten Mordes verurteilt.
Bei der Strafzumessung hat die Kammer berücksichtigt, dass beide Angeklagte nicht vorbestraft waren und die Tat eingeräumt haben. Zudem ist der entstandene Sachschaden in Höhe von ca. 17.000 Euro verhältnismäßig gering.
Zu Lasten der Angeklagten hat die Kammer insbesondere festgestellt, dass die Tat als fremdenfeindlich einzustufen ist. Dieser besondere Strafschärfungsgrund war festzustellen, da die Angeklagten eine Vielzahl von Dateien, Videos, etc. auf ihren Handys gespeichert hatten, die eine feindliche Haltung gegenüber Asylbewerbern zum Ausdruck bringen. Dabei konnte die Kammer nach der Betrachtung der Dateien nicht feststellen, dass die von den Angeklagten in der Hauptverhandlung geschilderte Angst vor Straftaten der Asylbewerber in Chatverläufen und Gesprächen Nieder-schlag gefunden hätte.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagten, die Nebenkläger und die Verteidiger können das Urteil mit der Revision zum Bundesgerichtshof anfechten. Die Frist zur Einlegung der Revision beträgt eine Woche und läuft am kommenden Montag ab.

Autor:

Lokalkompass Hagen aus Hagen

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