Ausschusses für Generationen und Soziales wird neu aufgestellt

Haltern. Nach der Kommunalwahl am 25. Mai wird auch der Ausschuss für Generationen und Soziales (AGS) neu gebildet. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen müssen dem Ausschuss auch Frauen und Männer angehören, die auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zu wählen sind. Diese Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind auch angemessen zu berücksichtigen.

Die Wahl der stimmberechtigten Mitglieder erfolgt durch den Rat der Stadt Haltern am See. Die freien Träger haben Anspruch auf Entsendung von insgesamt sechs stimmberechtigten Mitgliedern und werden hiermit aufgefordert, Vorschläge für die von ihnen in den Ausschuss zu entsendenden stimmberechtigten Mitglieder zu machen. Jeder Träger hat mindestens zwei Personen zu benennen, die als ordentliche Mitglieder sowie zwei weitere Personen, die als Stellvertreter gewählt werden könnten.
Wählbar sind Frauen und Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens dem 25. März 2014 ihren ersten Wohnsitz in Haltern am See haben. Darüber hinaus müssen sie Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz sein oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft besitzen.
Nicht wählbar sind Personen, die infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen. Gleiches gilt für Personen, denen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten, nicht nur durch einstweilige Anordnung, ein Betreuer bestellt worden ist und wer Beamter oder Beschäftigter der Stadt Haltern am See ist.
Die Stadt Haltern am See bittet, die jeweiligen Wahlvorschläge und die Einverständniserklärungen dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Dr.-Conrads-Str. 1, 45721 Haltern am See, Zimmer 1.13 oder 2.28 bis spätesten 15. Mai einzureichen.

Autor:

Michael Menzebach aus Haltern

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