Landgericht ändert Urteil des Amtsgerichtes - 2.000 € Schmerzensgeld für verprügelten Freund einer Minderjährigen

Der Stadtspiegel berichtete bereits Ende September 2016 über eine Hauptverhandlung des Hattinger Schöffengerichtes.

Im April des letzten Jahres hatte ein aus Wien stammender 20-Jähriger eine damals gerade 14-Jahre alte Schülerin aus Hattingen über das Internet kennengelernt. „Wir waren ineinander verliebt und mussten alles im Geheimen machen“ sagte der Wiener im September 2016 vor dem Schöffengericht in Hattingen aus und ergänzte, dass es seine erste richtige Freundin gewesen sei und er in dieser Zeit wegen seiner Verliebtheit vollkommen „neben sich gestanden“ hätte.

Seine Freundin, die unter einer Form des Autismus leidet, hatte ihm auch mitgeteilt, dass ihre Eltern streng seien und sicherlich gegen ihre Beziehung wären. In kurzer Zeit danach war er wiederholt von Wien nach Hattingen gekommen und hatte die 14-Jährige, wenn sich die Minderjährige „offiziell“ bei ihren Großeltern aufhielt, drei Mal mit in verschiedene Hotels genommen, wo es einvernehmlich, so seine Aussage vor Gericht, zum „Austausch von Zärtlichkeiten“ gekommen sein soll.

Aufgrund seiner enormen Kosten für Hotel und jeweilige Anreise hatte dann die Schülerin ihrem Freund ihre gesamten Ersparnisse von 120 Euro gegeben. Vor einem weiteren Treffen hatte dann aber die 14-Jährige ihren Eltern von ihrem Freund erzählt und ergänzt, dass es eine versuchte Vergewaltigung gegeben haben soll.

Nach einer daraufhin erstatteten Anzeige hatte der 69 Jahre alte Hattinger den Eindruck, die Polizei sei bei ihren Maßnahmen zu zögerlich. Er nahm sich vor, bei der nächsten Verabredung mit dem 20 Jahre alten Freund seiner Tochter selbst „zu sprechen“.

Weil er einige Gläser Whisky-Cola getrunken hatte, bat er seinen Sohn, ihn wegen „einer Aussprache mit einem Mann“ zu einem Hotelparkplatz nach Hattingen zu fahren, so die Einlassung des Hattingers damals vor dem Schöffengericht.

Die Anklage gegen ihn und gegen seinen 26 Jahre alten Sohn lautete auf gemeinsame gefährliche Körperverletzung, denn bei der Aussprache im Mai des letzten Jahres war es nicht geblieben.

Nach eigenen Angaben rastete der 69 Jahre alte Hattinger bei dem Gespräch mit dem aus Wien stammenden Freund seiner Tochter auf dem Parkplatz eines Hattinger Hotels aus. „Er schlug mehrfach mit der Faust auf den Österreicher ein, auch noch, als dieser verletzt am Boden kniete“, so ein Zeuge vor Gericht. 5 Tage Krankenhausaufenthalt wegen Gehirnerschütterung und Jochbeinbruch waren die Folge. Der Sohn des Angeklagten hatte während der Tat einfach „daneben“ gestanden und zugesehen.

Gegen das damalige Urteil des Schöffengerichtes in Hattingen war Berufung eingelegt worden. Der Vater der Jugendlichen hatte eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten erhalten, die für 2 Jahre zur Bewährung ausgesetzt worden war. Sein Sohn war zu einer Geldstrafe von insgesamt 900 Euro verurteilt worden.

Beide Angeklagten sollten außerdem an den Wiener ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro zu zahlen.

Die X. Strafkammer beim Landgericht Essen änderte in der Berufungsverhandlung jetzt die Urteile wie folgt ab : Der Verfahren gegen den Sohn wurde eingestellt. Der zur Bewährungsstrafe verurteilte Vater nahm seine Berufung gegen das Urteil des Hattinger Schöffengericht zurück und verpflichtete sich in einem Vergleich, an den aus Wien stammenden Österreicher ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro zu zahlen.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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