Tätersuche nach Raub am Reschop

Sitzordnung im Amtsgericht Hattingen

Ich lag zuhause im Bett und kann es gar nicht gewesen sein, sagte der Angeklagte heute zum Vorsitzenden Richter des Schöffengerichtes. Seine Aussage wurde durch die Mutter des Angeklagten im Laufe der Hauptverhandlung bestätigt.

Dem 25 Jahre alten Hattinger, bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt gekommen, wurde vorgeworfen, im Januar des letzten Jahres zu nächtlicher Stunde mit einem bisher unbekannten Mittäter einen Hattinger bedroht, beraubt und geschlagen zu haben.

Nachdem drei Jugendliche aus Hattingen am Tattage zu nächtlicher Stunde spontan beschlossen hatten, noch nach Bochum in eine Diskothek zu fahren, wurde ihnen von den beiden zufällig vorbeikommenden Tätern angeboten, sich doch gemeinsam ein Großraumtaxi zu teilen.

Dabei wurden sie von den beiden Tätern aus der Innenstadt über die Fußgängerbrücke zu dem Parkplatz an der S-Bahn-Haltestelle gelockt, weil angeblich dort das preisgünstige Großraumtaxi hinkäme.

Da einer der Täter aber bemerkt hatte, dass einer der Jugendlichen kurz vorher am Geldautomaten Geld abgehoben hatte, wurde dieser bereits auf dem Weg zum angeblichen Taxi aufgefordert, Geld als Anzahlung herauszugeben. Als sich der Jugendliche weigerte, bedrohte ihn ein Täter mit einem vorgehaltenen Messer. Diesem und einem weiteren Jugendlichen gelang es dann, wegzulaufen und die Polizei zu rufen.

Der dritte Jugendliche wurde ebenfalls bedroht, mit der Faust ins Gesicht geschlagen und mit dem Fuß unter das Kinn getreten um ebenfalls an dessen Geldbörse zu gelangen. In dieser Geldbörse befanden sich aber nur 5 Euro in Münzen.

Rotes Käppi bei einem der Täter

Nach der Veröffentlichung der Tat im Presseportal der Polizei hatte sich eine Zeugin telefonisch bei der Polizei gemeldet und aufgrund der veröffentlichen Details einen Hinweis auf den Angeklagten gegeben.

Staatsanwaltschaft nahm Ermittlung wieder auf

Nachdem die Staatsanwaltschaft aber in der Vergangenheit das Verfahren gegen den Angeklagten wegen mangelnder Beweise bereits eingestellt hatte, wurde dieses Verfahren nach Eingang einer Beschwerde einer Rechtsanwältin eines der Zeugen von der Staatsanwaltschaft wieder aufgenommen und es wurden neue Ermittlungen angestellt, die zu der heutigen Hauptverhandlung führten.

Die beiden als Zeugen geladenen Jugendlichen wollen den Angeklagten jetzt weitestgehend als einen der beiden Täter erkannt haben.

Da der dritte Jugendliche zur heutigen Hauptverhandlung verhindert war, wird ein weiterer Gerichtstermin erforderlich, um herauszufinden, ob der Angeklagte nun der Täter war oder nicht.

Das Strafgesetzbuch sieht für den Tatvorwurf eines schweren Raubes eine mehrjährige Freiheitsstrafe vor.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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