Videoaufzeichnung überführt Mitarbeiter des Diebstahls

Ein 36 Jahre alter Aushilfsmitarbeiter eines Hautpflegeherstellers wurde wegen Diebstahls in einem Hattinger Kaufhaus zu einer Geldstrafe verurteilt.

Es hörte sich an wie eine kriminalistische Posse. Dabei war es ein Diebstahl zum Nachteil eines Hattinger Kaufhauses auf der Großen Weilstraße durch einen Aushilfsmitarbeiter eines der zahlreichen Zulieferer.

Bestritt der Angeklagte mit seinem Verteidiger im ersten Prozess Ende Januar 2018 noch vehement den Anklagevorwurf des Diebstahls, gab es beim zweiten Prozesstag jetzt die große Kehrtwende. Ausschlaggebend war ein Überwachungs-Video.

Tat wurde eingeräumt
Der Angeklagte erschien ohne seinen Anwalt und verlas direkt zu Prozessbeginn eine Erklärung, in dem er den Diebstahl im Kaufhaus zugab und erklärte, er allein habe dieses getan. Weiterhin bedauerte er sein Fehlverhalten und entschuldigte sich für die Tat beim Kaufhaus, beim Vorsitzenden Richter und beim Staatsanwalt. Widersprüchlich zum Geständnis des Angeklagten, er habe die Tat alleine begangen, sind die Erkenntnisse aus einem Überwachungsvideo, auf dem eine weitere Person beim dem Diebstahl "mitwirkt".

Sein neuerliches Verhalten begründete er mit einer seiner Meinung nach angeblichen Falschberatung seines früheren Anwaltes, der ihm geraten haben soll, die Tat abzustreiten.
Auch dieser Angeklagte unterschätzte offensichtlich die zahlreichen Sicherheitseinrichtungen in dem Kaufhaus. In einem im Gericht vorgespielten Video war der Tatablauf genau zu sehen.

Der bisher nicht vorbestrafte Angeklagte war als Aushilfsmitarbeiter von einem Hauptpflegehersteller beauftragt, in dem Warenhaus Produkt-Aufsteller zu positionieren. Bei dieser Tätigkeit nutzte er die Gelegenheit und packte Elektronikartikel im Wert von 677 Euro aus dem Warenhaussortiment in leere Kartons und versuchte dann, diese über den Lieferantenausgang abzutransportieren.

Sicherheitstechnik des Kaufhauses bewährte sich
Dabei wurde er von Ladendetektiven und weiteren Stamm-Mitarbeitern des Kaufhauses beobachtet. Außerdem zeichnete die Video-Überwachungsanlage die Tat auf.

Staatsanwalt Phillip Vroomen beantragte für diese seiner Meinung nach planvolle Tat mit ziemlicher Dreistigkeit eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro. Die Tagessatzhöhe richtet sich nach dem Einkommen des Angeklagten. Dieser hat inzwischen seinen Aushilfsjob verloren.

Richter Kimmeskamp folgte in seinem Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes. Mit der Verhängung von 80 Tagessätzen erhält der Angeklagte keinen Eintrag in sein polizeiliches Führungszeugnis und hat somit die Chance, einen neuen Job zu finden. Das Urteil erlangte noch im Gericht Rechtskraft.

Laut Mittelstandsverbund ZGV entstehen dem Handel pro Jahr ca. vier Milliarden Euro Schäden durch Ladendiebstahl.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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