Rat finden in Herne: Wenn Angehörige plötzlich zum Pflegefall werden

Foto: Verbraucherzentrale

Ob plötzlich oder absehbar - wird ein Angehöriger zum Pflegefall, gerät das Leben ins Wanken und ein kühler Kopf ist gefragt: Denn oft reichen Einkünfte und Vermögen nicht aus, um die Pflegekosten zu decken. Dann sind die nächsten Angehörigen gefordert. Doch wann sind Kinder zum Unterhalt verpflichtet? Können Schenkungen zurückgefordert werden?

Diese Fragen sind oft ein Grund, dass mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu Hause versorgt werden. Viele pflegende Angehörige treten hierfür im Job kürzer oder richten ihre gesamte Freizeit nach den Bedürfnissen der zu betreuenden Person aus. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW bietet verschiedene Ratgeber rund um Elternunterhalt und Pflege an:
• Der Ratgeber „Elternunterhalt – Kinder haften für ihre Eltern“ beantwortet die wichtigsten Fragen mit nachvollziehbaren Rechenbeispielen. Die Neuauflage berücksichtigt die am 1. Januar 2017 in Kraft getretene Pflegereform. Das Buch geht auf viele verschiedene Familienkonstellationen und mögliche Konflikte ein. So kann ein Elternteil zum Beispiel seinen Anspruch auf Unterhalt verwirken. Auch muss niemand mehr Unterhalt zahlen, als er sich leisten kann. Kinder haften zwar für ihre Eltern, die eigene Altersvorsorge und ihre eigenen Verpflichtungen dürfen dadurch jedoch nicht gefährdet werden. Der Ratgeber gibt auch Tipps für den Umgang mit dem Sozialamt, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen.
• Der Ratgeber „Pflege zu Hause organisieren. Was Angehörige wissen müssen“ gibt Tipps und Praxishinweise – von der Antragsstellung bei der Pflegeversicherung bis zur Organisation des Alltags. So nennt er beispielsweise zuständige Stellen für finanzielle Unterstützung, geht auf rechtliche Aspekte von Vollmachten ein oder erläutert Schutzmaßnahmen gegen Wundliegen. Sperrige Begriffe wie „Pflegesachleistung“ oder „Verhinderungspflege“ werden zudem anschaulich erklärt.
Beide Bücher kosten 14,90 Euro.
• Das Pflegegutachten bleibt auch nach der jüngsten Pflegereform ein folgenreiches Dokument: Erstellt nach nur einem Hausbesuch, wird es zur Grundlage für die Entscheidung über die Unterstützung aus der Pflegeversicherung. Auf seiner Basis wird der Grad der Pflegebedürftigkeit festgelegt und damit die Höhe der finanziellen Hilfen. Betroffene und Angehörige sollten sich deshalb auf die Visite eines Gutachters gut vorbereiten. Praktische Unterstützung dabei liefert der Ratgeber „Das Pflegegutachten – Antragstellung, Begutachtung, Bewilligung“ mit umfassender Checkliste.
Das Buch erklärt die Grundbegriffe, Fristen und Schritte auf dem Weg zur Leistung aus der Pflegeversicherung. Die Leser erfahren, wie genau eine Begutachtung abläuft und welche Unterlagen dazu nötig oder hilfreich sind. Eine ausführliche Checkliste zeigt, nach welchen Maßstäben die Gutachter die einzelnen Kriterien von der Mobilität bis zur Gestaltung sozialer Kontakte bewerten müssen, und hilft so bei der eigenen Einschätzung der Situation. Die sorgfältige Dokumentation als Grundlage für einen möglichen späteren Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse wird dabei von Anfang an mitgedacht.
Dieses Buch kostet 9,90 Euro
Alle Ratgeber sind in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Freiligrathstraße 12, erhältlich.

Autor:

Kerstin Halstenbach aus Emmerich am Rhein

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