Thomas Kallay zum Regelleistungsurteil vom Juli 2014

In einem weiteren offenen Brief rügt der Regelsatz-Kläger von 2010, Thomas Kallay, die neue Entscheidung des Bundesverfassungsgericht und spricht dabei vielen Prozessbeobachtern aus der Seele.

Liebe MitstreiterInnen,
Liebe GenossInnen,
liebe InteressentInnen,

wie Ihnen/Euch allen bekannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe mit Urteil vom 23. Juli 2014 die Regelleistungen im SGB II
("Hartz-IV") und damit auch im SGB XII als "gerade noch
verfassungskonform" bezeichnet.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht mit diesem Urteil nichts anderes
getan, als totales Regierungsversagen zu sekundieren.

Siehe dazu hier: nachdenkseiten.de

Ich möchte dazu ergänzend folgendes anmerken:

Nach meinem Kenntnisstand sind die sogenannten Rohdaten für die in oben
genannten Nachdenkseiten-Artikel erwähnten "EVS" bis zum heutigen Tage
von den bisherigen Bundesregierungen jeweils als Staatsgeheimnis eingestuft.

Zumindest war dies in meinem Regelleistungsverfahren vor dem LSG Hessen
L 6 AS 336/08 und anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe so (BVerfG Az.: 1 BvL 1/09 u.a., Urteil vom 09. Februar 2010)

Wenn aber diese Rohdaten bis dato der Öffentlichkeit und damit auch den
Gerichten einschließlich dem Bundesverfassungsgericht NICHT zur
Verfügung gestellt wurden, weil sie eben "Staatsgeheimnis" sind, stellt
sich die Frage, auf welchen konkreten Grundlagen basierend das
Bundesverfassungsgericht in seinem aktuellen "Hartz-IV"-Urteil vom 23.
Juli 2014 nun behaupten kann, die Regelleistungen seien "noch"
verfassungskonform.

Ich als jemand, der sich mit dem Thema ja nun ein klein wenig auskennt,
sage, daß die Bundesregierung die Rohdaten für alle bisherigen EVS
deshalb nicht der Öffentlichkeit und den Gerichten zur Einsicht gibt,
weil spätestens dann jeder Blinde mit Krückstock (... und auch die
Richter am Bundesverfassungsgericht...) erkennen kann, was für eine
gigantische Lüge die "Hartz-IV"-Regelleistungen und deren "Bemessung"
bisher doch sind...

Und ich sage, daß das Bundesverfassungsgericht das weiß, und daß das
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den "Hartz-IV"-Regelleistungen
vom 23. Juli 2014 daher ein höchst verfassungswidriges, weil politisches
und eben nicht faktisch orientiertes Schein-Urteil ist...

Ein Schelm, der Arges dabei denkt...

Denn angesichts solcher Schmäh stellt sich die Frage, ob Deutschland ein
Bundesverfassungsgericht noch braucht...

Ich sage ja, aber die Richter des Bundesverfassungsgerichtes müssten vom
Volk gewählt und nicht von einer (korrupten) Bundesregierung eingesetzt
werden...

--
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kallay
Schützengraben 35
37269 Eschwege
eMail: thomas@kallayesw.de

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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