Ärger mit dem Mieter - Was kann ein Ehepaar aus Kamen machen?

In der Haustür klafft ein riesiges Loch, die Mauer ist durch den Mieter zerstört worden. Der Betreuer verlangt nun ein Behebung der Schäden durch den Vermieter.
  • In der Haustür klafft ein riesiges Loch, die Mauer ist durch den Mieter zerstört worden. Der Betreuer verlangt nun ein Behebung der Schäden durch den Vermieter.
  • hochgeladen von Martina Abel

Viele Vermieter können ein Lied davon singen: Mietrückstände, Schäden in der Wohnung - und der Mieter zuckt nur mit den Achseln.

Zwei Zimmer, Küche, Diele, Bad, WC, zentrumsnah, ruhige Wohnlage, separater Eingang, 350 Euro Warmmiete. Das Ehepaar M. (Name der Redaktion bekannt) aus Kamen inserierte diese Wohnung im Herbst 2011. Kein Wunder, dass es reichlich Bewerber gab. Das Paar entschied sich für einen jungen, arbeitslosen Mann. „Man sollte jedem eine Chance geben“, meinten die beiden.
Doch schnell kamen Zweifel auf, ob diese Wahl auch tatsächlich eine gute war. An Silvester feierte er eine lautstarke Party bis in die frühen Morgenstunden. Als Anne M. am nächsten Tag nach draußen ging, traf sie fast der Schlag. Nicht nur, dass der komplette Vorgarten und der Hof mit Feuerwerksresten übersät waren. Nein, auch der Jägerzaun war aus den Angeln gerissen und die Haustürscheibe des Mieters war zersplittert.
„Ich war das nicht“, behauptet der Mieter bis heute steif und fest. Und da er nicht im Besitz einer Haftpflichtversicherung ist, klebt hinter der Scheibe seitdem eine Spanplatte.

Viele Schäden und 1.500 Euro Rückstand

Doch nicht genug: Unbezahlte Strom- und Nebenkostenabrechnungen und Mietrückstände belaufen sich bis dato auf ca. 1.500 Euro. Das Ehepaar M. hat mit vielen Gesprächen versucht, den Mieter dazu zu bewegen, für die entstandenen Schäden und Schulden gerade zu stehen. „Er versprach immer das Blaue vom Himmel. Aber eingehalten hat er nichts!“
Seit einiger Zeit hat der Mieter einen Betreuer, der ihm helfen soll, sein Leben in geordnete Bahnen zu bringen. Dieser suchte auch das Gespräch mit den Vermietern. Das Ehepaar bat den Betreuer um einen gemeinsamen Termin mit dem Mieter, um noch zu retten, was zu retten war. Doch dieser reagierte nicht. So riss ihnen nun der Geduldsfaden und drohten mit der Kündigung des Mietverhältnisses. Darufhin holte der Betreuer zum Gegenschlag aus. In einem ersten Brief bot er an, die Verbindlichkeiten durch Teilzahlungen und Durchführung handwerklicher Tätigkeiten zu tilgen. Doch falls das Ehepaar an der Kündigungsabsicht festhalten wolle, stellte er schon eine Räumungsklage mit hohen Kosten und hohem Zeitaufwand „in Aussicht“.

Vermieter soll für die Schäden aufkommen

Nur neun Tage später - das Paar hatte noch nicht auf das Schreiben reagiert - kam der nächste Brief des Betreuers. Und dieses Mal fuhr dieser schweres Geschütz auf: „Des Weiteren bitte ich Sie darum, die von Dritten beschädigte Eingangstür zur Wohnung (...)fachmännisch reparieren zu lassen.“ Falls die Vermieter in einer gegeben Frist diesem nicht nachkommen sollten, werde der Mieter eine Mietminderung in Höhe von 20% vornehmen und eine Rechtsanwältin die Interessen des Mieters wahrnehmen - natürlich auf Kosten der Vermieter.
Außerdem, so der Betreuer weiter, sei der Stromverbrauch derart hoch, dass er beabsichtige, zuerst den Drehstrommesser und dann gegebenenfalls sämtliche Stromleitungen überprüfen zu lassen - natürlich sollte das Ehepaar M. auch hierfür bezahlen. Anne und Peter M. sind fassungslos: „Wir haben viel Geduld bewiesen, sind oft in Vorleistung getreten. Müssen wir uns das jetzt gefallen lassen?“

Das meint der Experte Gerrit Rethage dazu:

Diese Sachverhaltsdarstellung wirft eine Menge rechtlicher Fragen/Probleme auf:
Im Einzelnen:
1. Ich gehe davon aus, dass es sich vorliegend um ein Zweifamilienhaus handelt. Das ist schon einmal ein Vorteil für den Vermieter. Eine Kündigung für das Mietverhältnis kann nämlich in einem solchen Fall unter sehr erleichterten Voraussetzungen relativ komplikationslos erfolgen.
2. Der Vorschlag des Mieters, Raten zu zahlen, um seine Verpflichtung des Schadens der Vergangenheit zu tilgen, halte ich für ein untaugliches Mittel, weil der Mieter praktisch mittellos ist und er sein Verhalten in der Zukunft auch kaum ändern wird. Dass eine Räumungsklage mit hohen Kosten verbunden ist, ist leider richtig. Auf der anderen Seite: Wenn keine Räumungsklage erhoben wird, wird der Schaden noch größer.
3. Was die Reparatur der Wohnungseingangstür anbelangt, ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet, die Reparatur durchführen zu lassen. Das gilt natürlich dann nicht, wenn der Mieter die Schäden zu vertreten hat, was man bei einer eigenen Wohnung des Mieters wohl annehmen kann, auch wenn die Beschädigung gegebenenfalls von einem Dritten veranlasst worden ist. Der Mieter hätte ja die Möglichkeit, den Namen und die Anschrift dieses Dritten zu benennen. Solange das nicht geschieht, ist davon auszugehen, dass der Mieter die Tür beschädigt hat. Bei einem derartigen Sachverhalt fällt das Problem einer eventuellen Mietminderung total weg. Unabhängig davon wäre jedoch auch eine Mietminderung von 20% viel zu viel. Anwaltskosten kann man zwar oftmals verlangen, im vorliegenden Fall wohl kaum, da bei dem geschilderten Sachverhalt der Mieter selbst die gesamten Probleme zu vertreten hat.
4. Was die Messung der Stromleitung anbelangt, gilt ganz einfach der Satz: Wer bestellt, muss bezahlen! Wenn der Mieter Arbeiten in Auftrag gibt, so kann das nicht auf Kosten des Vermieters geschehen.

Autor:

Martina Abel aus Kamen

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