Junger Mann erhält AOK-Forderung von 25.000 Euro! Wofür ist unklar.

Am 24. April dieses Jahres 2017 kam Herr D. von der Arbeit nach Hause und fand ein Schreiben der AOK vor.

Forderung 25.000 Euro - Haftbefehl wurde erlassen.

Haftantritt am 02. Mai 2017.
Eine vorherige Mahnung ist bei Herrn D. nicht angekommen. Angeblich wäre jemand von der AOK bei ihm zu Hause gewesen, hätte Herrn D. aber nicht angetroffen. 2 bzw. 3 Wochen vorher war er noch in der Geschäftstelle wegen einer Frage. Dort sagte man ihm, es wäre alles okay mit den Beiträgen. .
Herr D. hat dann mit dem AOK-Anwalt telefoniert. Man ist dann mit den Forderungen auf 21.300 Euro runtergegangen, was ja aber immer noch etwa 4 Jahre Haft entsprechen würde.

Der Anwalt hat ihm gesagt:
die Haftunterbringung wäre weit weg vom Wohnort wegen Fluchtgefahr, etwa 400Km Richtung Berlin. Im 1. Jahr kein Posteingang bzw. Postausgang, keine Besuche!

Die Haft hätte bedeutet:
Nach Ende kein Geld, keine Wohnung, kein Job.
Innerhalb 8 Tagen hätte der Job und Wohnung gekündigt werden müssen, alles abmelden. Die Möbel bis auf wenige Sachen auf die Straße stellen.
Auf jeden Fall haben Familie und Freunde von Herrn D. die 21.300 Euro teilweise durch Kreditaufnahme zusammenbekommen und am 02. Mai beim Landgericht abgegeben, so das Herrn D. die Haft erspart geblieben ist.

Wie sich die AOK-Forderung genau zusammensetzt, ist bis heute nicht bekannt.

Angeblich hätten 2 Mitarbeiter unabhängig voneinander alles durchgerechnet und wären zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Ja, wenn die Daten falsch sind, können auch 12 Mitarbeiter zu dem gleichen Ergebnis kommen.

Nur soviel: Ein RTW-Einsatz aus 2015 soll jetzt auch bezahlt werden.
Bei Dacharbeiten war eine Styroporplatte ins Kokeln geraten. Herr D. hat das mit mehreren Eimern Wasser gelöscht. Irgendjemand hatte die Feuerwehr angerufen, die dann samt Notarzt kam. Die Feuerwehr hat nachkontrolliert, war alles okay. Herr D. sollte nun mit ins Krankenhaus zur Untersuchung wegen Rauchgas, was Herr D. aber nicht wollte. Aber man hat ihn dann doch dazu überredet. Die Untersuchung hat ergeben, das alles okay war und Herr D. war einige Stunden später wieder zu hause.
Nun sagt die AOK, im Bericht stünde, Herr D. wäre freiwillig mit ins Krankenhaus gefahren.
Ja und? Wieso muß er dann den Einsatz bezahlen? Kosten übrigens etwa 1.500 Euro. Die Untersuchungskosten in Höhe von 550 Euro musste Herr D. damals schon an die AOK zurück zahlen.

Jetzt erzählt die AOK was in Höhe von 2.000 Euro Untersuchungskosten, mit den schon gezahlten 550 Euro also rund 2.500 Euro? Kann ja irgendwie nicht sein. Das wären ja schon Kosten für eine kleine OP.

Die Gerichtskosten berechnen wir mal großzügig mit 1.000 Euro.
RTW-Einsatz + Gerichtskosten zusammen rund 2.500 Euro.
Wo kommen die anderen Forderungen her?
Herr D. war vor der Gesellenprüfung bei verschiedenen Firmen in Ausbildung, einige gingen pleite, andere haben die Ausbildungszusage nicht eingehalten.
Herr D. hat Anfang 2016 erst seine Gesellenprüfung gemacht. Die Firma hatte einen Großauftrag, wo der Auftraggeber aber nicht gezahlt hat. 5 Monate März bis Juli 2016 keinen Lohn, die Firma ist pleite gegangen. August 2016 hat die AOK das Konto von Herrn D. gepfändet, er musste 5 Beiträge je 220 Euro + 450 Euro Behandlungskosten nachzahlen.

Nochmal zu der Forderung der AOK zuletzt in Höhe von 21.300 Euro:
Rein rechnerisch wären das 8 Jahre bzw. 96 Monate Beitragsnachzahlung von monatlich 220 Euro!
Die AOK hat sich bis heute nicht bewegt, der Anwalt von Herrn D. übergibt die Sache an einen Kollegen für Sozialrecht.
Der gesamte Ordner von Herrn D. wurde angefordert. Eine genaue Auflistung der Forderungen liegen immer noch nicht vor.
Durch so eine Sache kann also ein unbescholtener Bürger plötzlich zu einem "Straftäter" werden! Androhung von 5 Jahren Haft mit allen Konsequenzen!
Update 17.10.2017:
Ein neuer Anwalt kümmert sich jetzt um diese Angelegenheit. Ein Treffen mit Richter, Anwalt und Mitarbeiter AOK hat schon stattgefunden. Von AOK-Seite immer noch keine klaren Angaben. Fristsetzung vom Richter, die AOK muß alle Unterlagen vorlegen mit Kennzeichnung. Ausserdem werden Schadensersatzzahlungen über die erforderlichen Kredite zur Forderungsbegleichung gestellt.
Update Oktober 2018:
Immer noch nichts neues. Von AOK-Seite keine Unterstützung zwecks Aufklärung.
Könnte es ein Systemfehler sein?

Autor:

Wolfgang Neumann aus Moers

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