Landrat legt Nebeneinkünfte 2013 offen: Auskünfte nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz

Foto: Michael Staudinger/pixelio.de

Das Korruptionsbekämpfungsgesetz verpflichtet Bürgermeister und Landräte dazu, ihre Nebentätigkeiten - nicht öffentlich - anzuzeigen.

Landrat Cay Süberkrüb stellt seine Daten auch öffentlich zur Verfügung: „Die Zahlen hängen unmittelbar mit meiner Arbeit als Landrat zusammen, deshalb haben die Menschen im Kreis auch das Recht, diese Informationen zu bekommen", sagt Cay Süberkrüb.

Im Jahr 2013 hat der Landrat 19.443,00 Euro aus verschiedenen Tätigkeiten in Gesellschaften, Organisationen und Verbänden bezogen, an denen der Kreis beteiligt ist.
Neben seinen Bezügen von der Sparkasse darf der Landrat bis zu 6.000 Euro durch Nebentätigkeiten einnehmen. Alle Nebeneinkünfte werden selbstverständlich voll versteuert. Beträge über 6.000 Euro aus Nebentätigkeiten des Landrats werden in die Kreiskasse eingezahlt.

Eine genaue Aufstellung der Nebentätigkeiten und Nebeneinnahmen finden Sie auf www.kreis-re.de.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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