Von juristischer Verzögerungstaktik und einer Erklärung

Vor dem Dortmunder Landgericht hat am 18. November 2014 die Auseinandersetzung zwischen dem Stadtverbandsvorsitzenden der CDU Herrn Meyer und dem Fraktionsvorsitzenden der FW/FLU Herrn Göldner ein Ende mit einer Erklärung gefunden. Die Erklärung sieht eine Rücknahme der Behauptung durch Herrn Meyer vor, wonach ihm nach Hörensagen zugetragen wurde, dass Herr Göldner aktiv die Absetzung seines Vorgängers Herrn Ehrlich als Fraktionsvorsitzenden betrieben hat und dies auch nicht weiter verbreiten wird. Hinzu kommt die gemeinsame Erklärung, dass sich beide kein undemokratisches Verhalten mehr vorwerfen (sinngemäß wiedergegeben). Was hierbei fast unterging in dem Verfahren, als der Vorsitzende Richter nach der Begründung für die Verzögerung in dem Verfahren fragte, war die Antwort des Anwaltes von Herrn Meyer:” Wir haben das Verfahren hinausgezögert bis nach den Wahlen!” (sinngemäß wiedergegeben). Ein für mich unfassbares Vorgehen, das durchaus den Beigeschmack der Wählertäuschung und der Instrumentalisierung des Rechtsstaates hat. Es wurde dem Wähler das Recht auf einen transparenten Wahlkampf und dem Kläger das Recht auf einen fairen und zeitnahen Prozess für nachgelagerte Interessen verwehrt. Welche Rolle spielen dabei die vorgelagerten Instanzen in Unna? Hatte die Tätigkeit Herrn Meyers als Schöffe einen Einfluss auf die Zugeständnisse des AG Unna bei der Verzögerung? Ich glaube an den Rechtsstaat, doch diese kritischen Fragen sollten hier wohl erlaubt sein…..

Autor:

Christoph Tetzner aus Unna

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