Beschwerderat Psychiatrie

KREIS METTMANN. Der Beschwerderat Psychiatrie der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft (PSAG) ist eine unabhängige Anlaufstelle für psychisch kranke Menschen und Menschen mit einer Suchterkrankung im Kreis Mettmann. Das Gremium besteht aus Psychiatrie-Erfahrenen, Angehörigen von psychisch Kranken und professionellen Helfern. Der Beschwerderat ist für Menschen gedacht, die als Betroffene Kontakt zur Psychiatrie und Suchthilfe haben und Unterstützung benötigen, wenn sie zum Beispiel mit den Bedingungen oder dem Ablauf ihrer Unterbringung, Behandlung, Therapie und Begleitung nicht einverstanden sind und ihre Probleme nicht allein oder mit Hilfe eines Mitarbeiters oder Mitarbeiterin der beteiligten Station, Wohngruppe oder des Dienstes lösen können. Auch Personen, die sich in die Behandlung ihres erkrankten Angehörigen oder Klienten/Klientin nicht ausreichend einbezogen fühlen, können sich an den Beschwerderat wenden. Der Beschwerderat ist keine juristische Instanz und kann keine Gesetze ändern. Ziel des Beschwerderates ist viel mehr, auf dem Wege der Vermittlung die Gesprächsstrukturen im Hinblick auf mehr Verständnis und Achtung zu verbessern und somit für alle Beteiligten zu zufriedenstellenden Lösungen zu gelangen. Berührungsängste werden abgebaut und das offene Gespräch gefördert. Die Qualität psychiatrischer Arbeit bestimmt sich vor allem durch die Bereitschaft aller Beteiligten, miteinander ins Gespräch zu kommen und voneinander zu lernen.
Beschwerden werden telefonisch oder schriftlich entgegengenommen. Kontakt: Kreis Mettmann, Beschwerderat Psychiatrie/Sucht, Postfach, 40806 Mettmann, Tel. 02104/992315 (Anrufbeantworter).

Autor:

Andre Tessadri aus Velbert

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