NABU Velbert: "Die Natur erwacht - der Kreis schläft"

Foto: Diane Klüsener

NABU Velbert kritisiert: Kreis Mettmann ignoriert Bundesnaturschutzgesetz

An der Brangenberger Straße, nahe dem Berufskolleg Niederberg, will die Stadt Velbert einen neuen Kindergarten bauen (Bebauungsplan Nr. 706.01). Die Sinnhaftigkeit dieses Bauvorhabens ist laut NABU Velbert sehr umstritten - das Baugrundstück befindet sich auf dem ehemaligen Gelände einer Gießerei, der Boden ist schwermetallbelastet. Ein Bedarf für einen neuen Kindergarten in der Siedlung sei kaum erkennbar, die baldige Schließung statt Sanierung des Kolping-Kindergartens Am Lieversholz zwei Straßen weiter verwundert daher ebenso. "Zudem würde die Überlastung der Langenberger Straße, welche auch durch die geplante neue Siedlung Langenberger Straße/ Heimstättenweg und das Gewerbe- und Industriegebiet Großes Feld/ Langenberger Straße zunehmen wird, durch den täglichen Bring- und Abholverkehr der Eltern noch verschlimmert", so Diane Klüsener vom Naturschutzbund Velbert (NABU). "Eine Baugenehmigung für den von der WOBAU geplanten Kindergarten liegt noch nicht vor."

Gehölze wurden auf dem Grundstück bereits gefällt

Dennoch wurden Ende Februar die Gehölze auf dem Grundstück bereits gefällt. Ein Artenschutz-Protokoll wurde kurz vorher von einem außenstehenden Umweltbüro durchgeführt, in welchem vorhandene Baumhöhlen auf Fledermäuse kontrolliert wurden. Zwar wurden keine Tiere gefunden, es wurde aber dokumentiert, dass es sich um potentielle Fledermaus-Sommerquartiere handelt. Darüber hinaus wiesen Anwohner bei einer öffentlichen Sitzung im Vorjahr auf ein hier bekanntes Fledermaus- und Spechtrevier hin. Fledermäuse sind streng geschützt, das Zerstören ihrer Quartiere ist gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verboten. "Zudem sind sie ortstreu. Nachdem sie jetzt ausgeflogen sind, werden sie ihre gewohnten Sommerquartiere, in denen sie zum Teil auch ihre Jungen gebären und aufziehen, nicht mehr vorfinden", sagt Klüsener. "Da vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen, hier das Aufhängen von Ersatzquartieren in Form von Fledermauskästen, nicht durchgeführt wurden, hätte die WOBAU die Fledermausquartiere nicht zerstören dürfen."

Außerdem wurde das gefällte Gehölz nicht direkt vom Gelände entfernt, sondern einige Wochen liegen gelassen, so die Mitglieder des NABU Velbert weiter. Die lose geschichteten Bäume und Sträucher luden diverse Vögel dazu ein, dort mit dem Nestbau zu beginnen. Am 14. März wurde bereits aktuelles Brutgeschäft sogar von einer Mitarbeiterin der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Mettmann (UNB) sowie anderen Zeugen, unter anderem von der WOBAU, beobachtet. "Als dann am 19. März ein größerer Bagger begann, die Gehölze grob umzuschichten, wurden diese Tiere im Brutgeschäft gestört, vorhandene Nester zerstört. Dass dadurch auch hier ein Verstoß gegen das BNatschG bestand, war den Anwesenden von WOBAU und TBV - unter anderem dem Oberforstrat Peter Tunecke - nach telefonischer Rücksprache mit der UNB bekannt."

Hinweis von Bürgerseite an die Behörde

Es ist die Aufgabe der UNB des Kreises Mettmann, diesen Gesetzesverstößen nachzugehen und diese zu ahnden. "Diese zeigt sich jedoch als untätig. Die Fledermausquartiere sind ohne Ausgleich zerstört; ein Hinweis von Bürgerseite an die Behörde kurz nach dem Fällen der Gehölze, das Material solle schnellstmöglich entfernt werden, damit sich keine Vögel einnisten, wurde ebenfalls ignoriert", sagt Diane Klüsener. Nachdem die Vogelbrut gestört wurde, erfolgte wohl keine Anzeige wegen des Gesetzesverstoßes.

Dies sei nicht der einzige Fall von Untätigkeit dieser Behörde. Im Winter fanden zwei Fledermausschützer des NABU die Eingänge eines Velberter Fledermaus-Winterquartieres aufgebrochen und zerstört vor. Hierdurch wurde das Quartier für die Tiere ungeeignet. Im Quartier fanden sie eine Box mit einem Geocache. Das Betreten, erst recht das Zerstören eines derartigen Quartieres ist ebenfalls durch das BNatschG untersagt. Das Stören beziehungsweise Vertreiben der Tiere im Winter kann deren sicheren Tod bedeuten. "Wegen angeblich geringer Erfolgsaussicht lehnte die UNB jedoch eine Anzeige ab, obwohl der Verursacher ermittelt worden war."

Zu Lasten unserer Natur

Der NABU Velbert kritisiert dieses Verhalten stark. Er hat den Eindruck, dass die UNB ihre Aufgabe nicht zu erfüllen scheint. "Sie vermittelt vor allem das Bild, dass man sich um ein Bundesgesetz nicht zu kümmern brauche. In diesem Fall geht es zu Lasten unserer Natur, welche sich nicht alleine zu wehren vermag." Der NABU Velbert befürchtet außerdem, dass die oben beschriebenen nicht die einzigen Fälle dieser Art sind. Er bittet daher die Bürger darum, weitere folgenlose Verstöße gegen das BNatschG zu melden.

Autor:

Maren Menke aus Velbert

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