Offener Brief an die Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn AG
Servicecenter Fahrgastrechte

60 547 Frankfurt/Main

Umgang mit behinderten Fahrgästen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin nachweislich zu 100 v. H. Schwerbehindert. Aus diesem Grund muss ich lediglich auf den Strecken der Deutschen Bahn AG eine Fahrkarte lösen, die keinem Verkehrsverbund angehören – und dieses Brauchtum stellt, aufgrund der akribischen Suche nach derartigen Streckenabschnitten durch die ohnehin schon stark belasteten Schwerbehinderten, eine extreme Härte dar. Die Suche danach gestaltet sich wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen.

Für den 24.07.2012 war nun ein Bewerbungsgespräch bei der Lebenshilfe in Götzis/Österreich anberaumt. Aus diesem Grund plante ich meine Zugfahrt im Hoheitsgebiet der Deutschen Bahn AG ab Köln Hauptbahnhof wie folgt:
Bahnhof Zugnr.
ab 2346 Uhr Köln Hbf CNL 419
an 0542 Uhr Ulm Hbf
ab 0552 Uhr Ulm Hbf RE 4201
an 0750 Uhr Lindau Hbf
Für meine Fahrt von Ulm nach Lindau musste ich im bayrischen Streckenabschnitt, also von Kressbronn bis Lindau Hauptbahnhof, eine Fahrkarte lösen. Bei Nutzung der BahnCard 50 habe ich für den CNL 419 52,50 EUR und den RE 4201 1,10 EUR, also insgesamt 53,60 EUR bezahlt.

Schon in Köln Hauptbahnhof hatte der CNL 419 eine ca. 20-minütige Verspätung. Diese Verspätung betrug bis Ulm Hauptbahnhof dann 29 Minuten. Da ich nun den RE 4201 verpasst habe war ich gezwungen von Ulm Hbf bis Friedrichshafen Stadt den RE 3239 um 0712 Uhr und von Friedrichshafen Stadt bis Lindau Hauptbahnhof den RB 22709 um 0828 Uhr zu benutzen. Meine tatsächliche Ankunftzeit in Lindau Hauptbahnhof war dann um 0857 Uhr.

In Ulm Hauptbahnhof bereits füllte ich mein Fahrgastrechteformular aus, da ich meinen Zielbahnhof wenigstens 67 Minuten verspätet erreichte. Laut Fahrgastrechtebroschüre, die von der Deutschen Bahn AG herausgegeben wird erhalten Fahrgäste bei einer Verspätung von wenigstens 60 Minuten 25% des gezahlten Fahrpreises zurück. In meinem Fall wären das dann 13,40 EUR.

Nun sagte mir am 24.07.2012 gegen 0700 Uhr eine Mitarbeiterin am Serviceschalter in Ulm Hauptbahnhof das der Schwerbehindertenausweis und die Fahrkarte von Kressbronn nach Lindau Hauptbahnhof wohl von der Deutschen Bahn AG nicht anerkannt wird. Was ist das für eine Aussage? Was ist das für eine Benachteiligung Behinderter? Ich fordere von den Verantwortlichen eine diesbezügliche Schulung ihres Personals, bei der ich mich als Experte in eigener Sache, der ich über eine erlebte Kompetenz verfüge, sehr gerne beteilige. Ich bin selber behindert, habe Behindertenpädagogik studiert und in diesem Fach promoviert.

Mit der Bitte um eine Antwort bedanke ich mich für Ihre Bemühungen im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

(Dr. Carsten Rensinghoff)

Autor:

Dr. Carsten Rensinghoff aus Witten

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