Schnee räumen! Stadt Waltrop informiert über Reinigungspflichten

Foto: Dieter Schütz / pixelio.de

Das Ordnungsamt der Stadt Waltrop macht auf die in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungspflichten der Grundstückseigentümer aufmerksam:

Gehwege sind in einer Breite von 1,50 m von Schnee freizuhalten. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich nicht erlaubt ist - bis auf wenige Ausnahmen, wie Eisregen, Extremwetterlagen oder an gefährlichen Stellen an Gehwegen, zum Beispiel Treppen und Rampen.
In der Zeit von 7 bis 20 Uhr (sonn- und feiertags von 9 bis 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am Folgetag entsprechend bis 7 Uhr bzw. bis 9 Uhr zu beseitigen.
Verpflichtete, die diesen Vorgaben nicht nachkommen, begehen eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einer Anzeige rechnen.

Autor:

Lokalkompass Waltrop aus Waltrop

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