Rot-grün will Bestattungen bürokratisieren
Die rot-grüne Landesregierung plant eine Novellierung des Bestattungsgesetzes. Um mögliche Auswirkungen des Gesetzes zu diskutieren, traf sich Susanne Schneider MdL, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, in Bochum mit dem Bestattungsunternehmer Christian Fritz. Begleitet wurde sie dabei von FDP-Ratsmitglied Heiko Fröhlich. Schneider kritisierte das rot-grüne Gesetzesvorhaben scharf: "Nirgendwo in Europa ist ein Bestattungsgesetz so restriktiv wie hier in Nordrhein-Westfalen. In keinem europäischen Land zieht der Tod eines Menschen mehr Bürokratie nach sich als künftig in NRW."
"In dem Gesetz ist nicht erkennbar, dass auf die individuellen Wünsche der Verstorbenen hinsichtlich der eigenen Bestattung eingegangen wird. Vielmehr werden neue Regelungen aufgenommen und zusätzliche Bescheinigungen notwendig", erklärte die FDP-Abgeordnete nach der ersten Lesung des Gesetzes im Landtag. "Sogar über den Tod hinaus wird die rot-grüne Regulierungs- und Bestimmungswut sichtbar." Kritisch sieht Schneider auch eine neu ins Gesetz eingebrachte Regelung, wonach die Kommunen nur noch das Aufstellen von fair gehandelten Grabsteinen erlauben können.
Rot-Grün wird auch weiterhin daran festhalten, dass Erdbestattungen auch künftig innerhalb von acht Tagen durchgeführt werden sollen. In früheren Zeiten sei dies aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten unbestreitbar sinnvoll gewesen. Heutzutage sei es aber vielen Menschen, die sich beispielsweise aus beruflichen Gründen im Ausland aufhielten, nicht immer möglich, innerhalb dieses kurzen Zeitraums rechtzeitig zum Begräbnis zurückzukehren. Hier sieht Schneider noch Handlungsbedarf. Stattdessen sollen die Kommunen Ausnahmegenehmigungen erteilen. Dies hätte durch eine moderate Fristverlängerung vermieden werden können. Aber offenbar wolle Rot-Grün den "bürokratischen Schwarzen Peter" den Städten und Gemeinden zuschieben.
Autor:Dennis Rademacher aus Bochum |
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