"Polizeiaufgabengesetz NRW" ist Gefahr für die deutsche Verfassung

Der Rechtsruck der Bundes- aber auch Landesregierungen wird immer größer. Ein eindeutiger Beweis ist das bereits verabschiedete Polizeiaufgabengesetz in Bayern. Auch in NRW steht ein ähnliches Gesetz kurz vor der Verabschiedung. Soweit darf es auf keinen Fall kommen! Die Vorschriften im Polizeiaufgabengesetz beschneiden eindeutig die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Freiheit der Person in rechtswidriger Weise!

Was steht im geplanten Polizeiaufgabengesetz?

Unterbindungsgewahrsam für Gefährder (verdächtige Personen können bis zu einem Monat ohne Gerichtsurteil inhaftiert werden, z.B. Hooligens und Kriminelle bis zu 7 Tage, Täter bei häuslicher Gewalt bis zu 10 Tagen, alle Übrigen Gefährder bis zu einem Monat.
Wer Gefährder ist, liegt im Ermessen der Polizei. Dadurch laufen Unschuldige Gefahr, eingesperrt zu werden, die sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhalten. Erinnert dies nicht an die Praktiken faschistischer Staaten? Mit diesem Gesetz sollen den Herrschenden unangenehme Personen bzw. Organisationen wie Antifaschisten, aber auch Menschen, die  z.B. gegen den Braunkohletagebau oder gegen die Massentier(quäl)Haltung kämpfen, kriminalisiert werden!

Außerdem sind elektronische Fußfesseln geplant und der Zugriff der Polizei auf Messengerdienste wie etwa WhatsApp, SMS oder sogar Handygespräche. Angeblich sind diese Vorschriften nach Angaben des Bundeskriminalamt (BKA) nicht neu und gelten bereits auf Bundesebene, sollen durch entsprechende Ländergesetze jedoch auch auf Landesebene umgesetzt werden.

Einige Leute argumentieren: Ich verhalte mich unauffällig, begehe keine Straftaten. Was kann mir schon passieren? Durch die Auslegung des Begriffes Gefährder kann jeder einer Straftat verdächtigt werden, sogar wenn keine eindeutigen Beweise vorliegen. Selbst wenn die Anschuldigung unrechtmäßig war und das später festgestellt wurde, hat die betroffene Person in der Regel schwerste Nachteile, z.B. Verlust der Wohnung und des Arbeitsplatzes oder schwerwiegende (psychische Erkrankung). Eine Entschädigung vom Staat ist unwahrscheinlich oder erfordert einen bürokratisch komplizierten Weg.

Dazu ein Beispiel von einem Soldaten, der beim MAD (Geheimdienst) der Bundeswehr tätig war und unrechtmäßig als Salafist verdächtigt wurde:
(Quelle: https://www.vice.com/de/article/ne9zzb/so-zerstorte-ein-deutscher-geheimdienst-das-leben-eines-bundeswehrsoldaten)

"Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass mir und meinen Kollegen ein Fehler unterlaufen ist."

"Herr K.*, mir ist aus kameradschaftlichem Munde zu Ohren gekommen, dass es Ihnen momentan gesundheitlich nicht so gut geht und dass das scheinbar mit dem Gespräch mit meinen Kollegen zu tun hat", zitiert K. den Agenten des MAD, der ihm damals in einem Besprechungsraum gegenübersaß. Er selbst habe nur genickt. Über sieben Monate war es damals schon her, dass er als Salafist verdächtigt wurde. Dann soll der MAD-Mitarbeiter gesagt haben: "Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass mir und meinen Kollegen ein Fehler unterlaufen ist. Wir haben jemanden gesucht und haben Sie mit dieser Person verwechselt. Aber Sie wissen ja: Fehler sind menschlich und wir sind auch nur Menschen!"

Ich appelliere daher an alle, spontan in allen größeren Städten in NRW gegen die Verschärfung des Polizeiaufgabengesetzes zu protestieren! Zieht zu zig Tausenden vor den Landtag in NRW in Düsseldorf! Nur so kann dieses Gesetz noch gestoppt werden!

Organisiert euch! NRW darf nicht "Bayern II" werden. Auf jeden Fall muss die landesparlamentarische Opposition Verfassungsklage gegen so ein Gesetz einlegen!

*Name der Redaktion bekannt

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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