Prokon Anleihe erster Akt Depoeröffnung

Die Freunde von Prokon werben mit Sonderbedingungen bei der GLS-Bochum. Die Bank teilt mit, eine solche Sonderbedingung ist nicht vereinbart. Die Kosten belaufen sich durch das notwendige Referenzkonto auf jährliche 30 €, wie bei der Targobank. Das Depo bei der Targobank ist bei online Verwaltung kostenfrei. Die Spardawest berechnet 11,90 €. Die Sparkasse der Stadt Oberhausen berechnet für das Referenzkonto monatlich zwischen 2,90 € und 2,50 € online-zuzüglich 20,00 € Jahresmindestdepotkosten und ist damit eindeutig die teuerste der vier Banken. Der Vergleich in einer Stadt zeigt schon: Augen auf ! Die Sparkasse Oberhausen hat nach Recherchen von CorrectIv nicht die höchsten Kosten.

Die PROKON Anleihe wird in 50 Mio. Schuldverschreibungen mit einem anfänglichen Nennwert von je 10 € eingeteilt sein. Inhaber von Schuldverschreibungen sind nicht am Eigenkapital der Gesellschaft beteiligt und besitzen keine Teilhaberrechte. Sie sind nicht stimmberechtigt, wie dies etwa bei den über 30.000 Genossenschaftsmitgliedern von PROKON der Fall ist. Vielmehr sind Inhaber von Schuldverschreibungen Fremdkapitalgeber, denen der Emittent die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung der Anleihe schuldet.

Aufgrund der Stückelung der Anleihe in Schuldverschreibungen mit einem anfänglichen Nominalwert von je 10 € können Anleiheforderungen der Gläubiger, die nicht durch 10 € teilbar sind, nicht in voller Höhe in Schuldverschreibungen „gewandelt“ werden. Mögliche nicht „glatt“ durch 10 teilbare Restbeträge (also Beträge zwischen 0,01 bis 9,99 Euro) werden an die von den erwerbsberechtigten Gläubigern mitgeteilten Kontoverbindungen ausgezahlt (der „Spitzenausgleich“). Für die Ermittlung des Spitzenausgleiches werden alle Anleiheforderungen, die auf denselben Gläubiger entfallen, zusammengerechnet. Eine Auszahlung des Spitzenausgleichs erfolgt voraussichtlich bis Ende September 2016.

Die Anleihe ist besichert, wird mit einem festen Zinssatz von 3,5 % p.a. ab 1.8.2015 verzinst und hat eine Laufzeit bis Juni 2030, also von noch ca. 14 Jahren. Die Anleihegläubiger werden erstmals am 12. Oktober 2016 und in den Folgejahren jeweils im 25. Juni Zinszahlungen erhalten. Ab Juni 2017 wird jährlich ein Teil der Anleihe zurückgezahlt. Auf diese Weise fließen Teile der ursprünglich in die Genussrechte investierten Gelder an die Gläubiger ratierlich zurück. Der anfängliche Nennwert vermindert sich.

Die Anleihe wird in den Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse und/oder der Hamburger Wertpapierbörse beantragt werden, die Anleihe ist damit förmlich öffentlich handelbar. Es kann z.B. vorkommen, dass ein Kauf oder Verkauf von Schuldverschreibungen zu dem gewünschten Zeitpunkt nicht möglich ist, weil es keinen Verkäufer oder Käufer für diese gibt oder dass ein Verkauf oder Kauf nur zu einem Preis möglich ist, der vom bisher vorherrschenden Marktpreis abweicht. Dementsprechend kann – wie bei jedem an der Börse handelbaren Wertpapier – nicht sichergestellt werden, ob, wann und zu welchem Preis Sie Ihre Schuldverschreibungen verkaufen oder andere Personen diese kaufen können.

Die Anleihe wird allen Erwerbsberechtigten, ca.70.000 ehemaligen Genussrechtsinhabern, während einer Erwerbsfrist von 5 Wochen angeboten. Diese Erwerbsfrist beginnt, nachdem der Wertpapierprospekt, der die Anleihe, das Bezugsangebot und PROKON beschreibt, von der BaFin gebilligt und von PROKON veröffentlicht worden ist. Das wird voraussichtlich in der zweiten Maihälfte 2016 der Fall sein. Alle Erwerbsberechtigten werden zu Beginn dieser Frist per Post angeschrieben, über das weitere Vorgehen ausführlich informiert und müssen innerhalb der Erwerbsfrist schriftlich gegenüber PROKON mitteilen, ob sie die auf sie entfallenden Schuldverschreibungen erhalten möchten.

Der zweite Akt. Die Entscheidung für den Erwerb der Schuldverschreibungen ist erst möglich, wenn der Wertpapierprospekt veröffentlicht worden ist, also voraussichtlich ab der zweiten Maihälfte 2016. Hierzu erhalten die ehemaligen Genussrechtsinhaber rechtzeitig weitere schriftliche Informationen. Wer den Erwerb der „Zwangsanleihe“ nicht annimmt, erhält den Veräußerungserlös. Es ist nicht zu erwarten, dass bei großer Rückgabe sich ein Preis in Höhe des Nennwertes bilden wird. Vor allem nicht, wenn nur über den Freiverkehr kostenpflicht gehandelt wird.

Die erste Generalversammlung der Prokon Genossenschaft findet am 14.April 2016 ab 09:00 h in Neumünster statt. Hier werden Bilanzdaten bis 31.12.2015 aufgezeigt. Mit der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates ist zu rechnen. Die Zahlenwerte 2015 im Vergleich der ersten 7 Monate bis zur Aufhebung der Insolvenz und die fünf Monate des Rumpfwirtschaftsjahres sind teilweise erläuterungsbedürftig. Die Zinsen der "Zwangsanleihe" sind als Kosten ab dem 1.8.15 erfasst.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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