„Rechtsvereinfachung“ des SGB II hat erste Folgen für die Kosten der Unterkunft für Bedürftige in Bochum

Nach wiederholtem Verschiebungen diskutiert die Bochumer Montagsdemo am kommenden Montag über die „Rechtsvereinfachung“ des Sozialgesetzbuchs II (Hartz IV).

Als gravierende Verschlechterung für den Leistungsbezieher kann bei den Kosten der Unterkunft eine Gesamtbruttomiete zugrunde gelegt werden. Dabei werden insbesondere Heizkostennachzahlungen nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt. Die Verwaltung der Stadt Bochum hat dazu eine Beschlussvorlage an den Rat der Stadt Bochum gegeben und beruft sich dabei auf den Bundesweiten Heizkostenspiegel, der selbst von den Herausgebern keine Richtschnur für den Verbrauch von Heizkosten ist. Dieser Spiegel hat nur den Zweck, Rückschlüsse auf den wärmetechnischen Zustand einer Immobilie und den evtl. Sanierungsbedarf zu ziehen.

Neben wenigen positiven Regeln bedeutet die sog. Rechtsvereinfachung des SGB II weitere Entrechtung für die Transferbezieher von Hartz IV, aber auch Bezieher der Grundsicherung nach dem SGB XII.

Die Montagsdemo ruft zu einer regen Beteiligung auf. Das Ratsmitglied Günter Gleising, Soziale Liste Bochum, wird über die Wohnungssituation und die Verschärfung der Heizkostenübernahme durch die Jobcenter bzw. dem Sozialamt berichten.

Die Kundgebung ist um 18.00 Uhr am Husemannplatz.

Ulrich Achenbach
Moderator

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

21 folgen diesem Profil

4 Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.