Richter des Amtsgerichts Pfaffenhofen sprechen schreiendes Unrecht!

Ein LKW-Fahrer steuerte am 17.07.18 seinen mit 34.000 Litern Benzin und Diesel beladenen, brennenden Sattelzug aus bewohntem Gebiet bei Schrobenhausen in Bayern, um eine Katastrophe zu verhindern.

Die Stadt Schrobenhausen wollte dem mutigen Fahrer sogar eine Dankesfeier ausrichten, vom Amtsgericht Pfaffenhofen wurde er wegen fahrlässiger Brandstiftung zu 3.200 Euro Geldstrafe verurteilt! Ein potentieller Lebensretter ist in den Augen dieser Richter ein Krimineller!  Die Begründung des Gerichts für die empfindliche Geldstrafe ist unverständlich.
Der Mann habe schon vor dem Feuer Probleme an dem Fahrzeug bemerkt und hätte erst nach Klärung der Ursache weiterfahren dürfen, begründete das Amtsgericht Pfaffenhofen das Urteil. Der Angeklagte hatte zuvor erklärt, er sei zunächst von einer heißgelaufenen Bremse ausgegangen - dies habe sich jedoch als Fehleinschätzung erwiesen.

Auf der Fahrt am 17. Juli 2017 habe er zuvor eine Brotzeit einnehmen wollen und deswegen angehalten, sagte der Fernfahrer. Dabei habe er Rauch im Bereich des hinteren linken Reifens bemerkt und dies auf die Bremse zurückgeführt. Als der Rauch verschwand, sei er angefahren, habe die Bremse erfolgreich getestet und die Fahrt fortgesetzt. Erst als der Reifen mit einem lauten Knall geplatzt sei, habe er festgestellt, dass etwas nicht stimmte. Schließlich seien Flammen vom Reifen hochgeschlagen und er habe die Polizei alarmiert.

Ein Beamter hatte den Fahrer damals mit dem brennenden Laster aus der Stadt gelotst. Der Tanklaster wurde außerhalb des Ortes von der Feuerwehr gelöscht. Die Ermittlungen ergaben, dass ein defektes Radlager das Unglück ausgelöst hatte. Die Polizei hatte sich zunächst anerkennend über den mutigen Mann geäußert.

Anstatt froh darüber zu sein, dass der Fernfahrer den brennenden LKW aus bewohntem Gebiet steuerte, wurde er wie ein Verbrecher vom Gericht behandelt. Solche Richter sind fehl am Platze und müssen sofort ihres Amtes enthoben werden bzw. selbst strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden!

Ist dieses Urteil des AG Pfaffenhofen vielleicht eine Folge des bereits in Kraft getretenen Polizeiaufgabengesetz in Bayern?

Auf jeden Fall soll der betroffene Fernfahrer Beschwerde beim Landgericht Bayern einlegen!

Autor:

Ulrich Achenbach aus Bochum

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