Neujahrsempfang des Arbeitsgerichts Bochum

Christian Vollrath, Direktor des Arbeitsgerichts Bochum | Foto: Arbeitsgericht Bochum
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In den Räumen der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen an der Königsallee hat der diesjährige Neujahrsempfang des Arbeitsgerichts Bochum sowie des Vereins der ehrenamtlichen Richter stattgefunden. Der Einladung folgten wieder rund 100 Gäste aus dem Bereich der ehrenamtlichen Richter, die zahlreiche Betriebe aus den Städten Bochum und Witten vertreten, sowie von Seiten der Verbände und Rechtsanwälte, aber auch aus Justiz und Verwaltung sowie Politik und Wissenschaft.

Direktor des Arbeitsgerichts Vollrath teilte dabei zur Geschäftssituation mit, dass im Jahr 2014 insgesamt 2.360 Klagen im Bereich der Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Gerichtsbezirk, der die Städte Bochum und Witten erfasst, eingegangen seien – eine Rückgang gegenüber dem Vorjahr um fast 10 %. Für die aktuell 4 besetzten Richterstellen des 5-Kammer-Gerichts bedeute dies eine durchschnittliche Prokopfbelastung von etwa 590 jährlich neu zu bearbeitenden Fällen. Insofern sei aber zu beachten, dass aufgrund einer Abordnung sowie einer Einarbeitung das Gericht mehrere Monate nicht vollständig besetzt war. Das habe rechnerisch zu einer tatsächlichen Prokopfbelastung von 53 Eingängen je Richter im Monat geführt. Hinzu kämen insgesamt 54 sogenannte Beschlussverfahren in betriebsverfassungsrechtlichen Streitigkeiten (also in der Regel zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat).

Im Jahr 2014 hätten insgesamt 2.550 Verfahren und damit sogar erstmals wieder mehr erledigt werden können, als neu eingingen. Hiervon endeten lediglich knapp 8 % durch ein Urteil, die klare Mehrheit (63 %) habe durch einen Vergleich, also eine Einigung der Parteien, beendet werden können. Insofern halte die positive Tendenz der letzten Jahre ohne nennenswerte Veränderungen an.

Bei den Streitgegenständen handele es sich in der Mehrheit (rund 44 %) um Bestandsstreitigkeiten, insbesondere Kündigungsschutzklagen. Das bedeute einen Rückgang in diesem Segment um ca. 16 %. Den nächstgrößeren Anteil machten sogenannte Zahlungsklagen aus (23 %; nahezu unverändert), bei denen es um finanzielle Leistungen verschiedenster Art gehe. Weitere typische Streitgegenstände seien etwa Abmahnungen, Arbeitszeugnisse, Diskriminierungen nach dem AGG, Eingruppierungen, Versetzungen, betriebliche Altersversorgung, Urlaubsansprüche oder auch die Wirksamkeit arbeitgeberseitiger Weisungen gewesen.

Dem Ruf als besonders schnelle Gerichtsbarkeit sei das Arbeitsgericht Bochum dabei erneut gerecht geworden: Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Bestand von Arbeitsverhältnissen etwa, die vorrangig zu behandeln seien, hätten im Jahr 2014 zu knapp 92 % innerhalb von sechs Monaten und zu ca. 75 % sogar in bis zu drei Monaten beendet werden können. Insgesamt seien 89 % der Neueingänge innerhalb von sechs Monaten, 71 % innerhalb von nur drei Monaten erledigt worden. Derzeit gelinge es, neu eingehende Klagen innerhalb eines Zeitraums von etwa drei bis vier Wochen zur Güteverhandlung und ggf. Kammertermine in der Regel in einem Zeitraum von drei bis vier Monaten anzuschließen.

Neben der Betrachtung der Geschäftssituation des Arbeitsgerichts sowie einem Grußwort von Herrn Dirk Erlhöfer, Geschäftsführer der Arbeitgeberverbände, berichtete die Vorsitzende des Vereins der ehrenamtlichen Richter, Frau Sabine Pasing, über die Aktivitäten des Vereins.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war schließlich ein Vortrag des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht in Hamm, Herrn Bernd Pakirnus, über den gesetzlichen Mindestlohn nach dem neuen Mindestlohngesetz (MiLoG).

Quelle: Arbeitsgericht Bochum

Autor:

Lokalkompass Bochum aus Bochum

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