Unbekannte Grabbesitzer: Fehlende Kontaktdaten bedeuten Mehrarbeit für Bereich Friedhofswesen

Fehlende Kontaktdaten für die Verantwortlichen von Gräbern beklagt so manche Stadt. Auch in Castrop-Rauxel kämen solche Fälle vor, bestätigt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi auf Stadtanzeiger-Nachfrage. Wie viele Fälle es sind, kann die Verwaltung aber ebenso wenig beziffern wie die Gesamtzahl der Gräber auf den sieben städtischen Friedhöfen. Klar ist jedoch, dass durch unbekannte Hinterbliebene ein Mehraufwand für den Bereich Stadtgrün und Friedhofswesen entstehen kann, der sich in den Friedhofsgebühren niederschlägt.

Denn normalerweise werden Angehörige herangezogen, wenn ein Grab über längere Zeit ungepflegt oder gar der Grabstein nicht mehr standfest ist und ein Sicherheitsrisiko darstellt, damit sie den Missstand beheben. Wenn sich jedoch kein Hinterbliebener kümmert, wird der Bereich Friedhofswesen aktiv. Bei sehr ungepflegten Gräbern würde versucht, die Nutzungsberechtigten zu informieren, indem ein Hinweisschild aufgestellt werde, so Fulgenzi. Außerdem würde, wenn möglich, nach dem Kontakt recherchiert. „Sofern trotz größter Bemühungen kein Angehöriger oder sonst zur Pflege williger Mensch gefunden werden kann, wird eine ungepflegte Grabstätte eingeebnet.“ Diese Gräber können dann bis zur vollständigen Auflösung nicht neu belegt werden.

Wegzug oder Versterben

Dafür, dass es immer wieder vorkommt, dass keine Verantwortlichen für Gräber bekannt sind, gibt es verschiedene Gründe, so die Stadtsprecherin. „In der Regel sind es Wegzug oder Versterben. Auch Menschen mit Demenz oder allgemein im hohen Alter, die zum Beispiel in Pflegeeinrichtungen leben, können sich nicht mehr um ihre Angelegenheiten kümmern oder verfügen nicht über ausreichende finanzielle Mittel hierzu.“
Wenn sich bei der jährlichen Standsicherheitsprüfung auf den Friedhöfen herausstellt, dass sich ein Grabstein lockert, „wird der betreffende Grabstein sofort gesichert und die Nutzungsberechtigten werden informiert, soweit sie zu ermitteln sind“. Dabei handele es sich aber nicht um eine dauerhafte Sicherung des umsturzgefährdeten Steins. Finde sich kein Angehöriger, legten die Mitarbeiter des Bereichs Friedhofswesen den Stein auf das Grab um, wo er vorerst bliebe. Der Aufwand hierfür sei minimal, so Fulgenzi.

Auslaufende Nutzungsrechte

Laufen die Nutzungsrechte eines Grabes ab, werden die Hinterbliebenen angeschrieben, um sie über die bevorstehende Einebnung zu informieren. Wenn es in diesem Fall keine bekannten Angehörigen mehr gibt, ist dies finanziell gesehen allerdings unerheblich. Denn wie Fulgenzi erklärt, „entstehen für die Einebnung von Grabstätten keine zusätzlichen Kosten, da diese bereits mit den Bestattungsgebühren abgedeckt sind“. Die Stadtsprecherin weist zudem darauf hin, dass die Kosten der Friedhöfe nicht in den allgemeinen Haushalt der Stadt eingingen, sondern in die Betriebskostenabrechnung des Friedhofswesens.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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