Bis zu 150 Anfragen täglich nach Adressen von Bürgern

Auskunft über die Adresse eines Bürgers kann im Bürgerbüro beantragt werden.
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  • hochgeladen von Vera Demuth

Bis zu 150 Mal pro Tag wird im Bürgerbüro nach Adressen von Bürgern gefragt. Wer zu welchem Zweck die Melderegisterauskunft in Anspruch nehmen darf, regelt das neue bundeseinheitliche Meldegesetz, das am 1. November in Kraft trat.

Eine Meldeauskunft kann im Bürgerbüro persönlich, formlos schriftlich oder online beantragt werden. Schon vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes seien die Auskünfte nicht grenzenlos möglich gewesen, aber nun sei der Datenschutz verschärft worden, erklärt Stadtsprecherin Maresa Hilleringmann.
Wer den Namen des Gesuchten hat, kann eine sogenannte einfache Melderegisterauskunft beantragen. Firmen und Privatpersonen können so die Anschrift einer Person erfragen. Dafür wird eine Gebühr von sieben Euro fällig.
Nicht erst mit der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes sei es jedoch erforderlich, dass der Antragsteller den Grund für seine Anfrage mitteile, so Hilleringmann. „Zum Beispiel, wenn ein Privatmensch einen alten Schulfreund oder aus den Augen verlorene Verwandte sucht oder eine Firma einen zahlungssäumigen Kunden.“

Keine Adressen zu Werbezwecken

Wenn ein Unternehmen zu Werbezwecken die Adressen von Castrop-Rauxeler Bürgern haben möchte, erteilt die Stadt diesen erweiterten Sammelanfragen jedoch eine Absage. Niemand könne etwa nach 300 Adressen fragen, um für sein neues Produkt zu werben, erläutert Hilleringmann.
Bürger haben bis zu einem gewissen Grad die Möglichkeit, zu verhindern, dass ihre Adressen herausgegeben werden. Dazu könne man eine Auskunftssperre beantragen. „Dabei muss man allerdings belegen, warum. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn jemand gestalkt wird und die Polizei im Spiel ist.“
Die Stadtsprecherin verweist außerdem darauf, dass die Meldebehörden jährlich bis zum 31. März dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial Namen und Anschrift aller Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, übermitteln. Betroffene können gegen diese Datenübermittlung Widerspruch einlegen.

Bürger können Daten auch selbst erfragen

Wer wissen möchte, welche Daten über seine eigene Person beim Einwohnermeldeamt gespeichert sind, hat das Recht, diese Daten und ihre Herkunft zu erfragen.
Ob Bürger die Möglichkeit haben, zu erfahren, wer beim Bürgerbüro Auskünfte über sie eingeholt hat, war bis Redaktionsschluss nicht zu klären.

Autor:

Vera Demuth aus Bochum

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