Jobcenter Märkischer Kreis verschleppt Auszahlung von Leistungen an Kläger

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1862,40 € - Kosten der Unterkunft vorenthalten. Viereinhalb Jahre nachdem erste Leistungsansprüche erwachsen waren, kam es endlich zu einem Erörterungstermin beim Sozialgericht Dortmund.

Gestritten wurde unter anderem über Kosten der Unterkunft. Über Jahre hinweg hatte sich das Jobcenter Märkischer Kreis geweigert diese Kosten rechtskonform auszukehren.

Die Vorsitzende Richterin gab dem Kläger Recht und der Vertreter des Jobcenters knickte ein. Monat für Monat hatte der Leistungsberechtigte 62,08 € zu wenig erhalten, das kommt beinahe einer 30 Monate währenden 20%-Sanktion gleich.

Das Jobcenter kann sich allerdings nicht darauf zurückziehen, es habe keine Kenntnis darüber gehabt, dass mehr Kosten zu tragen seien. In einer weiteren Beispielklage wird nachgewiesen, dass die Geschäftsführung sich über eine Weisung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hinweggesetzt hatte.

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Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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