Westfalenhallen: Linke & Piraten fordern neue Berechnung für Aufsichtsrat

Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN

Hinter den Kulissen der Westfalenhallen brodelt es gewaltig. Seit der Kommunalwahl – also seit fast zwei Jahren – sind im 15-köpfigen Aufsichtsrat der Westfalenhallen und ihrer drei Tochtergesellschaften keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mehr vertreten. Der Grund: Die Vertreter der Beschäftigten können sich nicht einigen, ob und welchen der vier Gesellschaften wie viele der insgesamt fünf Arbeitnehmer-Sitze zustehen. Für die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ist die Lösung ganz einfach: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen prozentual in dem Aufsichtsrat vertreten sein.

„Es kann nicht sein, dass eine Minderheit die Mehrheit vertritt, sondern wir möchten demokratische Verhältnisse“, sagt Utz Kowalewski, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN. „Dabei kann für die Mitbestimmung nicht ausschlaggebend sein, wer bei der Muttergesellschaft oder den Tochtergesellschaften beschäftigt ist. Es darf in einem Betrieb keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 1. und 2. Klasse geben.“

Doch genau dieses Ungleichgewicht soll der Rat in Form eines neuen Gesellschaftsvertrages am Donnerstag beschließen. Dieser sieht vor, dass künftig nur die rund 140 Beschäftigten der Westfallenhallen GmbH fünf aktive Vertreter in den Aufsichtsrat wählen dürfen. Die rund 450 Beschäftigten, davon 200 wahlberechtigte Leiharbeiter, die in den drei Tochterunternehmen „Messe Westfalenhallen GmbH“, „KHC Westfalenhallen GmbH“ und „Veranstaltungszentrum Westfalenhallen GmbH“ arbeiten, wären nicht wahlberechtigt – auch wenn der Gesellschaftsvertrag vorsieht, dass sich zwei Beschäftigte der KHC Westfalenhallen GmbH zumindest zur Wahl stellen dürfen.

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN wird einem solchen Vorschlag nicht zustimmen. Auch die Gewerkschaft NGG, die für die drei Westfalenhallen-Tochtergesellschaften zuständig ist, läuft Sturm und droht mit einer Klage. Die NGG ist der Meinung, dass die Mitarbeiterzahl überschritten wird, die laut Aktiengesetz verbindlich eine Drittelparität (fünf von 15 Sitzen) vorschreibt und damit allen Beschäftigten ein aktives Wahlrecht einräumt. Das Bundesrecht stehe dabei über der Gemeindeordnung.

Fraktionsvorsitzender Utz Kowalewski: „Wir stehen generell auf der Seite aller Arbeitnehmer, und nicht etwa nur auf der Seite eines einzelnen Betriebsrates.“ Damit weist er den Betriebsratsvorsitzenden der Muttergesellschaft in seine Grenzen. Dieser hatte öffentlich kritisiert, dass sich die Politik in diese Angelegenheit nicht einmischen solle. Kowalewski: „Da liegt ein Irrtum vor. Es ist die Aufgabe der Politik, und zwar ausschließlich der Politik, die Rahmenbedingungen eines Gesellschaftsvertrags festzulegen.“

Autor:

Claudia Behlau, DIE LINKE+ aus Dortmund-Ost

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