Förderung von Wohneigentum
Das Land NRW hat jetzt die Fördervoraussetzungen für die Eigentumsförderung 2012 bekannt gegeben. In den Genuss der Landesförderung können Haushalte kommen, zu denen mindestens ein Kind oder eine schwerbehinderte Person gehört. Sind die Voraussetzungen wie die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen erfüllt, erhalten die Haushalte eine Förderung, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder kaufen.
Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Bruttojahreseinkommen bis zu 48.000 Euro kann zinsgünstige Darlehen bis zu 95.000 Euro in Anspruch nehmen. Neu ist ein zusätzlicher Bonus von 10.000 Euro für barrierefreie Objekte. Auch der Erwerb von bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen wird gefördert. Die Darlehen betragen je nach energetischem Standard 70 oder 80 Prozent der Neubauförderung. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Wohnungswesen unter ( 502 39 23 oder 502 39 24.
Autor:Lokalkompass Dortmund-City aus Dortmund-City |
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