Reihengräber auf dem Hauptfriedhof werden geräumt

Auf dem Dortmunder Hauptfriedhof sollen ab Mai 2016 Reihengräber in folgenden Grabfeldern abgeräumt werden, auf denen die Ruhezeit der dort Bestatteten abgelaufen ist.

Dabei handelt es sich um folgende Felder:
Feld DU 084: Grab-Nr. 067-107, Beisetzung bis 04/1996; Feld D 130: Grab-Nr. 158-254, Beisetzung bis 12/1990; Feld E 185: Grab-Nr. 361-383, Beisetzung bis 07/1989; Feld DP 149: Grab-Nr. 276-394, Beisetzung bis 03/1996 (hier kein Pflegerecht möglich).

In den Grabfeldern wurden bereits im September 2015 entsprechende Hinweisschilder aufgestellt.

Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen können von den Angehörigen bis zum 30. April 2016 entfernt werden. Aufgrund des Paragraphen 25 (3) der städtischen Friedhofssatzung fallen nicht entfernte Grabmale, bauliche Anlagen und Grabeinrichtungen entschädigungslos in die Verfügungsgewalt der Stadt Dortmund.

Angehörige, die jedoch einzelne Gräber (außer Feld DP149) bis zur endgültigen Neuplanung der Felder weiter pflegen möchten, werden gebeten, umgehend - spätestens bis zum 30. April - bei der Verwaltung des Hauptfriedhofes, Am Gottesacker 25, Zimmer 101, in Wambel vorzusprechen, um die notwendigen Erklärungen zu unterschreiben.

Die Auskunft der Verwaltung ist telefonisch erreichbar unter Tel. 562092-11/12.

Autor:

Ralf K. Braun aus Dortmund-Ost

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