PROKON eG fordert zur Entscheidung über Anleiheerwerb

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Bis zu 72.000 ehemalige Prokon-Genussscheininhaber haben, nun nach der ersten Generalversammlung der Prokon eG im fernen Itzehoe, bis zum 20.6.16 die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten 1.Anleihen Erwerb oder 2. Veräußerungserlös. Die übermittelten Vordrucke können verwirren, deshalb ein Versuch der kostenfreien Hilfe, da die ab dem 21.Mai avisierten Veranstaltung bereits ausgebucht sind.

1. Ausübung des Anleiheerwerbsrechts:
Sie üben das Anleiheerwerbsrecht aus und erhalten die Ihnen zustehenden Anleihen, nebst Spitzenausgleich in bar.

Sie benötigen selbst ein Wertpapierdepot bei einer Bank oder eines anderen Berechtigten, damit die Anleihen dort eingebucht und verwahrt werden können.

1.1. Haben Sie bereits im Vorfeld die Depo- und Bankdaten für den Spitzenausgleich übermittelt, prüfen Sie das Formular "B" oder teilen Sie die Daten auf dem Formular "D" bis zum 21.6.16 mit.

1.2. Sie wollen die Anleihe erwerben aber in ein „fremdes“ Depo übertragen, verwenden Sie "Ü"

Um das Anleiheerwerbsrecht auszuüben, müssen Sie eines der hierfür vorgesehenen Formulare vollständig ausfüllen, unterzeichnen und fristgerecht vor dem 21. Juni 2016 per Einschreiben mit Rückschein zu versenden oder per Mail übermitteln. "Alternativ haben Sie die Möglichkeit, uns einen gut lesbaren Scan des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten
Formblatts (Vorder- und Rückseite) per E-Mail an die Adresse antwort@prokon-anleihe.net zu senden." aus dem offiziellen Anschreiben der Prokon eG.

2. Ist eine der Bedingungen nicht erfüllt, zum Beispiel die Formulare gehen verspätet ein, erhalten Sie automatisch den Veräußerungserlös; Sie werden so gestellt, als hätte Sie sich gegen die Anleihe mit 3,5 % Zins entschieden. Die Ihnen zustehenden Anleihen werden am Markt verkauft und Sie erhalten den erzielten Veräußerungserlös, also eine Geldzahlung zu späterer Zeit. Die Anleihen werden bis spätestens Juni 2017, voraussichtlich im Freiverkehr an der Börse in Hamburg und Hannover, verkauft werden. Die Betroffenen erhalten im Spätsommer 2017 die Erlöse, in welcher Höhe auch immer, ausgezahlt.

Es ist bedauerlich, dass die Veranstaltungen in Dortmund, Hannover, Frankfurt kurzfristig ausgebucht waren. Damit besteht für die ehemaligen Genussrechtsinhaber aus dem westlichen Ruhrgebiet und Rheinland nicht die Möglichkeit mit anderen Genossen Kontakt aufzunehmen und sei es die Übertragung auf ein „gemeinsames“ Depo zu vereinbaren oder andere preiswertere Lösungen zu finden.

Das genossenschaftliche Denken ist noch ausbaufähig! Sei es durch einen geschlossenen Mitgliederbereich, um z.B. Anleihen nachvollziehbar zum An- und Verkauf zu stellen.

Autor:

Siegfried Räbiger aus Oberhausen

Webseite von Siegfried Räbiger
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