Loveparade-Strafprozess: ein Urteil vor dem Urteil?

Ein leeres Schild

Über sieben Jahre ist es nun her, dass bei der Loveparade 2010 in Duisburg 21 junge Menschen den Tod fanden, über 650 verletzt und traumatisiert wurden. Jetzt erst, nach langem, für Angehörige und Betroffene quälendem Warten und juristischem Hin und Her, startet das Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg. Kann endlich die Schuldfrage geklärt, die Frage nach den letztendlich Verantwortlichen für die Katastrophe beantwortet werden?

Zehn Personen sind wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung angeschuldigt: Vier Mitarbeiter des Veranstalters stehen wegen schwerwiegender Planungsfehler vor Gericht. Dazu drei Bedienstete des Duisburger Bauamtes sowie drei städtische Bedienstete in leitender Funktion, denen zur Last gelegt wird, die Veranstaltung genehmigt zu haben. In diesem Zusammenhang viel geäußerter Vorwurf: Nur die "Kleinen", die ausführenden Organe, würden belangt.

Kann ein Urteil daher überhaupt dazu beitragen, dass Angehörige, Betroffene ihren Frieden finden? Oder steht das Urteil über den Prozess schon vor dem Urteilsspruch fest?

Autor:

Sabine Justen aus Duisburg

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