Bärbel Bas: „SPD-Bundestagsfraktion bleibt treibende Kraft.“

Die Duisburger SPD-Bundestagsabgeordnete Bärbel Bas erklärt zu den Beschlüssen der heutigen Klausurtagung der Bundestagsfraktionsvorstände von SPD und CDU/CSU: „Die Große Koalition setzt ihre gute Arbeit fort, die SPD-Bundestagsfraktion bleibt die treibende Kraft. Ich freue mich besonders, dass wir uns auf die Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung und eine Entlastung für Alleinerziehende verständigt haben.

Wir werden noch in der ersten Jahreshälfte einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung vorlegen. Damit lösen wir ein weiteres Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Schwerstkranke und Sterbende sollen eine vernetzte, kooperative Versorgung, bei der professionelle und ehrenamtliche Betreuung Hand in Hand gehen, in Anspruch nehmen können. Wir werden die palliativmedizinische Regelversorgung ausbauen, die allgemeine und spezialisierte ambulante Palliativversorgung weiter stärken und die Anbieter besser vernetzen. Der Mindestzuschuss der Krankenkassen für stationäre Hospize soll von 90 auf 95% erhöht werden. Betroffene erhalten zudem einen Beratungsanspruch.

Geplant sind weiterhin Modellprojekte zur konkreten Ausgestaltung der Hospiz- und Palliativversorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Hierzu soll auch die ambulante ärztliche Versorgung in den Pflegeeinrichtungen besser eingebunden werden. Die Große Koalition will zudem ein regelhaftes Beratungsangebot zur individuellen gesundheitlichen Vorausplanung am Lebensende in stationären Pflegeeinrichtungen schaffen. Als langjährige Berichterstatterin für das Thema im Gesundheitsausschuss und als Schirmherrin des Malteser Hospiz St. Raphael in Duisburg habe ich den Beschluss bei der Klausursitzung mit großer persönlicher Freude mitgetragen.

Wir werden zudem den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende um 600 Euro auf 1908 Euro erhöhen. Für diese Entlastung hatte sich besonders die SPD stark gemacht. In Deutschland gibt es immer mehr Alleinerziehende. Diese Alleinerziehenden leisten enorm viel und sind überproportional von Armut betroffen. Deshalb brauchen diese Menschen unsere Unterstützung. Da Familien mit mehreren Kindern finanziell stärker belastet sind, wird der Entlastungsbetrag für jedes weitere Kind um jeweils 240 Euro extra angehoben. Die Umsetzung wird im Rahmen der parlamentarischen Beratungen des Gesetzes zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags erfolgen – mit Wirkung zum 1. Januar 2015.“

Autor:

Bärbel Bas aus Duisburg

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