Achtung: Grauer Kapitalmarkt - Partiarisches Darlehen oder Nachrangdarlehen

Achtung: Grauer Kapitalmarkt  - Partiarisches Darlehen oder  Nachrangdarlehen
  • Achtung: Grauer Kapitalmarkt - Partiarisches Darlehen oder Nachrangdarlehen
  • hochgeladen von Aline Krause

Millionen Euro fließen jährlich in Anlageprodukte des grauen Kapitalmarktes.
Immer wird mit hohen Zinsen oder Renditen geworben und blauäugige Anleger werden mittels Telefon oder Faxspam oder auch Internetwerbung gelockt. Doch was ist wirklich dran an solchen Angeboten?

Besondere Anlageformen des Grauen Kapitalmarktes

Partiarisches Darlehen oder Nachrangdarlehen

Bei einem partiarischen Darlehen überlassen die Anleger dem Anbieter Kapital für einen bestimmten Zweck und bekommen dafür einen Anteil am Gewinn. Es gibt unterschiedliche Laufzeiten zwischen zwei bis zu zehn Jahren. Ein partiarisches Darlehen ist vom erwirtschafteten Gewinn abhängig. Viele dieser Verträge sehen eine zusätzliche Verzinsung vor.

Bei Nachrangdarlehen wird die Forderung des Anlegers im Insolvenzfall des Unternehmens erst bedient, wenn sämtliche Gesellschaftsgläubiger befriedigt wurden. Sie ist vor- oder gleichrangig mit den Ansprüchen der Gesellschafter auf Rückgewähr ihrer Einlage. Diese Bedingung wird je als Rangrücktritt, Subordination oder Nachrangabrede bezeichnet und ist Teil des Darlehensvertrags.

Beim qualifizierten Nachrang vereinbaren die Parteien, dass die Forderungen des Anlegers bereits dann nicht bedient werden, wenn die Rückzahlung einen Insolvenzgrund herbeiführen würde.

Zu den Marktsparten, in welchen Anbieter mit Nachrangdarlehen und partiarischen Darlehen vor allem im Internet um Anleger werben, zählen beispielsweise Rohstoffe, erneuerbare Energien, Immobilien, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln, Küchenmöbel, Tiernahrung, Paniermehl, Vermarktung von Events und Happenings, Unterhaltungselektronik und Gastronomie.

Zahlreiche Anbieter mussten Insolvenz anmelden

In den vergangenen Jahren hat es zahlreiche Fälle gegeben, in denen Anbieter nicht in der Lage waren, Anlegern ihr Kapital zurückzuzahlen. Demzufolge mussten sie Insolvenz anmelden. Die Anleger gingen leer aus oder erhielten weit weniger zurück, als sie investiert hatten. Gerade bei solchen Angeboten ist es darum wichtig, dass Anleger sorgfältig alle Chancen und Risiken abwägen, bevor sie sich für eine Anlage des Grauen Kapitalmarkts entscheiden. Solche Offerten sind üblicherweise nichts für Kleinanleger - das Risiko, sein gesamtes erspartes Vermögen zu verlieren, ist hoch.

Werbung mit hohen Zinsen oder Renditen

Anlagen in solchen Produkten des Grauen Kapitalmarkts sind häufig, weil der Anleger sein angelegtes Geld verlieren kann. Die Anbieter locken oft mit hohen Zinsen oder Renditen. Diese deutlich über dem Marktniveau versprochenen Zins- und Renditenangebote bergen deutlich hohe Risiken, welche meistens in den Werbeflyern nicht direkt erkennbar, sondern im Kleingedruckten versteckt sind. Sollte aber deutlich auf eine Gefahr hingewiesen werden, ist es für Anleger ratsam, diesen Hinweis ernst zu nehmen - es ist eben nicht eine bloße Formulierung. Denn wie es sich in der Vergangenheit unter Beweis stellte, hatten viele Anleger das Nachsehen und das angelegte Geld war futsch.

Prospektpflicht für Partiarischen Darlehen oder Nachrangdarlehen

Anbieter, die Anlagemodelle im Zusammenhang mit Partiarischen Darlehen oder Nachrangdarlehen anbieten, sind zukünftig prospektpflichtig. Das bedeutet, dass ein Emissionsprospekt bei der BaFin hinterlegt werden muss. Dieser Prospekt muss durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht förmlich genehmigt werden.
Verfügt ein Anbieter nicht über einen genehmigten Emissionsprospekt, dann sollten Anleger besondere Vorsicht walten lassen. Ein solches Angebot ist sicherlich nicht dafür geeignet, dass Anleger ihr sauer verdientes Geld dort investieren sollten.

Autor:

Aline Krause aus Essen-Süd

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